Dienstag, 31. März 2020

Die Finanzierung der WHO

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Im Zweijahresbudget für die Jahre 2008–2009 betrugen die Einnahmen 3,759 Milliarden US-Dollar und die Ausgaben 3,941 Milliarden US-Dollar.[10] Für das Jahr 2016 lagen die Einnahmen bei 2,364 Milliarden US-Dollar und die Ausgaben bei 2,471 Milliarden US-Dollar. Von allen Sonderorganisationen der UN hatte die WHO damit das größte Budget.[11] Die Beiträge werden nach einem Schlüssel bemessen, wobei sich die Höhe des Beitrags nach der Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Landes richtet. Die freiwilligen Beiträge in der Höhe von 2,745 Milliarden US-Dollar wurden zu 52 % von den WHO-Mitgliedstaaten, vor allem den USA, Großbritannien, Kanada, Norwegen und den Niederlanden entrichtet. Der Rest der freiwilligen Beiträge stammte hauptsächlich von Stiftungen (21 %), von internationalen Organisationen (17 %) sowie zu je 5 % von NGOs und dem privaten Sektor. Die restlichen Einnahmen stammten aus Dienstleistungen der WHO oder aus der Nachzahlung ausstehender Beiträge.
WHO-Projekte werden teilweise als öffentlich-private Partnerschaft finanziert. Darunter fallen:
Inzwischen stammen Bernd Hontschik zufolge bereits 80 Prozent des Etats der WHO von Spenden und von Stiftungen, wie er in einem Artikel der Frankfurter Rundschau Anfang 2019 schrieb.[12]
Nicht mehr im Programmbudget der WHO figuriert der Globale Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Malaria und Tuberkulose (GFATM), der 2002 von der G8 gegründet wurde. Die WHO hat 2005 ihre Zusammenarbeit mit dem GFATM in einer Handlungsempfehlung umschrieben.[13] Ebenfalls außerhalb der WHO führen das Gemeinsame Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS), die Internationale Fazilität zum Kauf von Medikamenten (UNITAID) und zum Beispiel die Internationale Agentur für Krebsforschung eine eigene Rechnungslegung.
[Weltgesundheitsorganisation, Finanzierung, Wikipedia, abgerufen am 31.03.2020 – Hervorhebung von mir]
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Insbesondere der wachsende Einfluss von privaten Akteuren wie philanthropischen Stiftungen und öffentlich-privaten Partnerschaften (Public-Private-Partnerships, kurz: PPP) stößt auf Kritik in den Medien und der Zivilgesellschaft. Bemängelt wird unter anderem, dass sich die WHO durch den hohen Anteil von privat finanzierten Mitteln durch Geber wie die „Bill-und-Melinda- Gates-Stiftung“ oder die „Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung“ (Global Alliance für Vaccines and Immunizations, kurz: GAVI) finanziell abhängig mache.[38] Durch die Zweckgebundenheit der Mittel würden damit häufig vorrangig solche Projekte gefördert, die schnell messbare Erfolge versprächen, während andere Bereiche ins Hintertreffen gerieten.[39]
Kritiker mahnen zudem an, dass die WHO durch eine Zusammenarbeit mit privaten Geldgebern in Interessenkonflikte gelangen könne. So könnten Unternehmen aus der Pharma- oder Lebensmittelbranche unmittelbar über eine Zusammenarbeit mit den WHO-Gremien Einfluss auf die Aktivitäten der WHO ausüben. Zu beachten seien daneben die mittelbaren Einflussmöglichkeiten auf die Aktivitäten der WHO, die sich daraus ergäben, dass etwa die Bill- und-Melinda-Gates-Stiftung Beteiligungen an Konzernen aus der Pharma- und Lebensmittelindustrie halte.[40] Von einigen Interessenverbänden wird zudem das WHO- Rahmenwerk FENSA (dazu 2.6) kritisch beurteilt, da es die Zusammenarbeit der WHO mit Nichtregierungsorganisationen und Vertretern des Privatsektors gleichstelle.[41]

Nachdem die WHO im Jahr 2009 die weltweit aufgetretenen Fälle der sogenannten „Schweinegrippe“ als Pandemie eingestuft hatte, wurde der Organisation eine Fehleinschätzung der Lage vorgeworfen und der Verdacht geäußert, die WHO habe sich in ihren Entscheidungen von Interessen der Pharmazieindustrie beeinflussen lassen.42 Ein interner WHO-Überprüfungsausschuss wies diese Kritik zurück.[43]

Dass die politische Handlungsfähigkeit der Weltgesundheitsversammlung durch WHO-Mitgliedstaaten beeinträchtigt werden kann, legt ein Artikel der New York Times aus dem Jahr 2018 nahe. Danach berichteten Beobachter, dass US-amerikanische Delegierte offenbar Druck auf Vertreter anderer Mitgliedstaaten in der Weltgesundheitsversammlung ausübt hätten, um eine mutmaßlich unliebsame Resolution zum Thema Ersatzprodukte für Muttermilch zu verhindern.[44]

[Wissenschaftliche Dienste, Sachstand Weltgesundheitsorganisation, 14.03.2019, Az WD 2 - 3000 - 013/19 – PDF]

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Wenn die öffentliche Hand die systemischen Abhängigkeiten einer ÖPP auf Basis von unabhängigen wissenschaftlichen Analysen quantifizieren darf (z. B. nicht eingeschränkt durch Vertragsgeheimhaltung zur öffentlichen Diskussion über Details im Bundestag), kann die Entscheidung über die Nützlichkeit von ÖPP nicht evidenzbasiert bzgl. möglicher Einschränkung auf das Gemeinwohl oder bzgl. negativer Auswirkungen auf den Steuerzahler in Konkurrenz zu den wirtschaftlichen Interessen überprüft werden. Auch sind derzeit nicht alle Konzepte bzgl. evidenzbasierter systemischer Quantifikation der Folgen und der demokratischer Legitimation und Überprüfung ausgereift. Von daher sind viele Entscheidungsträger, Gremien und Beamte angesichts unerprobter Verwaltungsverfahren bei ÖPP eher geneigt, die Planung und Beschaffung wie bisher in Eigenregie durchzuführen. In weiten Bereichen besteht in Deutschland auch noch eine nicht zu unterschätzende rechts- und verwaltungsverfahrensmäßige Unsicherheit. Generell besteht das Risiko, dass ÖPP-Projekte teurer werden als ihre möglichen rein öffentlichen Alternativen.[28]
[Öffentlich-private Partnerschaft, Kritik, Wikipedia, abgerufen am 31.03.2020]
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Klaus F. Zimmermann, Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), verklagte Rügemer im September 2013 vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg wegen vier angeblicher Falschaussagen in seinem Artikel „Die unterwanderte Demokratie“, nachdem zuvor das IZA unter anderem bereits die Zeitschrift Stern wegen des Lobbyismus-Vorwurfs abgemahnt hatte (Az. 324 O 541/13).
Dem Antrag folgend, verfügte das Gericht zunächst, Rügemer dürfe nicht mehr behaupten, das IZA bezeichne sich faktenwidrig als unabhängig, beim IZA könne beim besten Willen nicht von freier Wissenschaft gesprochen werden, das IZA betreibe Lobbying und das IZA informiere nicht über seine Finanzierung durch die Stiftung des Deutsche Post-Konzerns. Bei Zuwiderhandlung wurden Rügemer ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren angedroht. Rügemer klagte gegen die Verpflichtung auf eine Unterlassungserklärung und die einstweilige Verfügung des Gerichts.[56][57][58] Ein in diesem Verfahren vom Gericht angebotener Vergleich wurde wiederum vom IZA abgelehnt.[59]
Am 6. Februar 2015 wurde das Urteil des Hamburger Landgerichts verkündet. In der Hauptsache bekamen, so das Handelsblatt, Rügemer und die NRhZ und IZA jeweils nur zu einem Teil Recht: Einerseits darf Rügemer weiter behaupten, dass sich das IZA „ faktenwidrig als unabhängig bezeichnet“ und dass hinsichtlich des IZA „von freier Wissenschaft beim besten Willen nicht gesprochen werden kann“. Andererseits wird aber weiter untersagt, zu behaupten, das IZA betreibe Lobbying und den Eindruck zu erwecken, das IZA berichte nicht über seine Finanzierung (Az. 324 O 19/14).[60][61]
Rügemer ging in Berufung. Er vertritt nach Darstellung von Telepolis-Autor Thomas Barth die Auffassung, er habe nicht geschrieben, das IZA betreibe Lobbying, sondern dargestellt, dass es eine neue Form des "indirekten Lobbying unter staatlichem Siegel" gebe. Zu der vierten monierten Aussage behauptet Rügemer, er habe nicht die Informierung über die Finanzierung in Frage gestellt, sondern geschrieben, die Finanzierung sei der breiten Öffentlichkeit völlig unbekannt. Ein Hinweis auf der Webseite beweise nicht, dass der Sachverhalt der breiten Öffentlichkeit bekannt sei.[62]
Weil das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg das Verfahren fast drei Jahre lang liegen ließ, erwirkte Werner Rügemer wegen der Verfahrensverzögerung eine Entschädigung in Höhe von 1.200 Euro, die der Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg im Dezember 2018 auszahlte. Daraufhin setzte das OLG Hamburg kurzfristig einen öffentlichen Verhandlungstermin für den 8. Januar 2019 an. Infolge dessen zogen Zimmermann / IZA die Unterlassungsklage vollständig zurück. Nun müssen die Gerichtskosten sowie die Hälfte der Anwaltskosten an Werner Rügemer zurückgezahlt werden. Die Blätter für deutsche und internationale Politik dürfen jedoch den Artikel auf ihrer Website weiterhin nicht veröffentlichen, weil die Redaktion im Jahr 2013 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte.[63] Aus Anlass der Rücknahme der Unterlassungsklage bilanzierte Rügemer in einem Interview für das Online-Magazin „telepolis“ die zwei Dutzend medienrechtlicher Verfahren, denen er seit dem Jahr 1993 ausgesetzt war.[64]
[Werner Rügemer, Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit, Wikipedia, abgerufen am 01.09.2019]
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Nach der Abwicklung der DDR-Betriebe kam die neoliberale Privatisierungsbewegung von 1995 bis 2005 in Deutschland erst so richtig in Schwung. "Es erfolgte eine Dauerbeauftragung amerikanischer Privatisierungsberater und ihrer Investoren", sagte Rügemer. In 150 deutschen Städten war ein Ausverkauf der Infrastruktur zu verzeichnen, nach dem Prinzip "Crossborder Leasing": Beispielsweise wurde die Stromversorgung an private Unternehmen verkauft, die dann die Strompreise stark erhöhen konnten. In Bremen wurde unter anderem in Zusammenhang mit dem Klinikum Mitte über Public Private Partnership (PPP) gestritten, auch in einer Diskussionsrunde in der Villa Ichon. "So wird der privatisierte Staat zum unmittelbaren Exekutor der minderheitlichen Interessen von privaten Eigentümern", kommentiert Rügermer die Entwicklung. Schon der Bundesrechnungshof habe davor gewarnt, dass durch die Privatisierung wichtiger Aufgaben die Gestaltungskompetenz des modernen Staates eingeschränkt werde. So wurde etwa die Kölner Kanalisation samt Stadtwerken für zwei Milliarden Euro an die Fidelity Bank in Oklahoma verkauft und dann zurück gemietet. Der Haken an der Sache laut Rügemer: Die Städte trügen trotzdem alle infrastrukturellen Risiken. Und gutgläubige Politiker hätten meist nicht einmal die bis zu 2000 Seiten dicken Verträge gelesen.

Werner Rügemer hat auch aufgedeckt, dass die drei marktbeherrschenden Rating-Agenturen Eigentum von Hedge- und Investmentfonds der Banken sind, die eben von Gefälligkeits-Bewertungen der Agenturen profitieren. Die Macht der Beraterunternehmen habe sich inzwischen verselbstständigt, kritisiert er. Ursprünglich waren sie in der Zeit des US-Präsidenten Roosevelt per Gesetz als Kontrollinstanz gegen Bilanzfälschung und als Reaktion auf den Börsencrash von 1928 ins Leben gerufen worden. Wirtschaftsberatungsunternehmen aber würden heute von denjenigen Aktiengesellschaften bezahlt, die sie prüfen sollen, sagte Rügemer. Der Geprüfte wähle den Prüfer aus, der häufig gleichzeitig der Steuerberater des Unternehmens sei und satte Gewinne mache. "Das ist ein pervertiertes System!", schimpfte Rügemer. Und deshalb habe das Frühwarnsystem 2008 bei der großen Banken- und Weltwirtschaftskrise versagt.
[Sigrid Schuer, Von der Macht der Beratungsunternehmen Der Ausverkauf des Staates, Weser-Kurier, 23.03.2018 – Hervorhebungen von mir]

siehe auch:
Tagesdosis 28.3.2020 – Coronakrise: ein asymmetrischer Krieg der Superreichen gegen die restlichen 99 Prozent? (Post, 28.03.2020)
WHO : Der heimliche WHO-Chef heißt Bill Gates (Jakob Simmank, ZON, 04.04.2017)
- Weltgesundheitsorganisation: „Eine Geisel potenter Geldgeber“ (Thomas Gebauer im Gespräch mit Nana Brink, Deutschlandfunk Kultur, 18.05.2015)

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