Sonntag, 18. Oktober 2020

Maskenpflicht: Körperverletzung im Amt?

Das der Bundesregierung unterstellte Robert Koch-Institut empfiehlt eine situative Maskenpflicht für die Allgemeinheit im öffentlichen Raum. Nach eigenem Bekunden stützt sich die Behörde dabei auf wissenschaftliche Studien und Institutionen wie die Weltgesundheitsorganisation. Doch gibt das RKI die aktuelle Forschungslage korrekt wieder? Eine kritische Betrachtung. OLIVER MÄRTENS, 18. Oktober 2020, 5 Kommentare

Hinweis: Dieser Beitrag ist auch als Podcast verfügbar.

Bundes- und Landespolitiker suggerieren derzeit eine – epidemiologisch zweifelhafte – sogenannte "2. Welle" von COVID-19-"Infektionen". Bundeskanzlerin Merkel erklärt, das Land sei "bereits in der exponentiellen Phase" und der bayerische Ministerpräsident Söder stellt fest: "Wir sind dem zweiten Lockdown eigentlich viel näher, als wir das wahrhaben wollen". Innenminister Seehofer geht noch weiter und warnt: "Wenn wir nichts spürbar beschließen, ist der nächste Lockdown unvermeidlich."

In diesem politischen Klima veröffentlichte das Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwoch, dem 14. Oktober, seinen täglichen Lagebericht unter Ausweis der wöchentlichen Testumfänge, Bruttopositivtestungen und Positivenquote. Demnach wurden in der jüngsten (41.) Berichtswoche über 1,1 Millionen Testungen vorgenommen, rund 29.000 Mal positiv getestet und eine "Trefferquote" von 2,5 Prozent ausgewiesen. (PDF, S. 10)

Einschränkungen der PCR-Testergebnisse

Berücksichtigt werden muss, dass die Positivtestungen brutto zu verstehen sind, also ohne Abzug von falschpositiven Ergebnissen, ohne Abzug von Doppeltestungen und ohne Abzug der sogenannten Prävalenz, also derjenigen Positivfälle, die nicht neu sind, sondern die bereits vor der betreffenden Berichtswoche positiv getestet worden wären – wenn denn das RKI sich zuvor nachhaltig um die Ermittlung der Prävalenz gekümmert hätte, was aber bisher nicht geschehen ist.

Da diese Positivtests auf der PCR-Methode beruhen, die nach Angaben verschiedener staatlicher Gesundheitsbehörden, etwa in der Schweiz und in den USA, keine diagnostische Qualität besitzt (Swissmedic, PDF, S. 2, FDA, PDF, S. 39), verbietet es sich, von "laborbestätigten COVID-19-Fällen" zu sprechen, was das RKI dennoch in tatsachenwidriger und irreführender Weise bis heute tut.

Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass für die PCR-Methode Daten über das Ausmaß an falschpositiven Ergebnissen existieren. Diese rangieren laut einem Ringversuch deutscher Labore in Größenordnungen von 1,4 bis mindestens 2,2 Prozent (je nach Betrachtung einer begrenzten Zahl weiterer Coronaviren) bis hin zu durchschnittlich 2,3 Prozent (innerhalb einer Fehlerspanne von 0,8 bis 4,0 Prozent) gemäß einer offiziellen Veröffentlichung der britischen Behörden. Die vom RKI für die 41. KW ausgewiesenen 2,5 Prozent liegen also ganz überwiegend innerhalb der zu konstatierenden Unsicherheitsspanne aufgrund möglicher Falschpositiver. Ferner liegt diese Quote deutlich unter dem Maximalwert von 9 Prozent in der 14. KW – ein Wert, der das deutsche Gesundheitssystem seinerzeit keinesfalls in die Nähe der Überlastung gebracht hatte.
mehr:
Die Maskenpflicht: Epidemieeindämmung oder Körperverletzung im Amt? (Oliver Märtens, Multipolar, 18.10.2020)
siehe auch:
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