Mittwoch, 24. Juni 2020

Bei neuen Gesetzen genau hinsehen:
Wo »Regen« draufsteht, könnte »Traufe« drin sein!


Im Namen des Schutzes vor Terrorakten verlässt die Schweiz den Pfad des Rechtsstaates.

Clevere Taktik: Man fordert Präventivhaft, der Vorschlag wird abgelehnt, die Schlagzeile lautet «Nationalarat kippt Präventivhaft» und es geht das grosse Aufatmen durch das Land. Dass stattdessen Hausarrest bis zu neun Monaten beschlossen wurde, der auch für Kinder ab 15 Jahren gilt, scheint dann nicht mehr so schlimm. So geschehen letzte Woche im Nationalrat, der das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus behandelte. Dabei geht es um sogenannte Gefährder: Sie sollen künftig aufgrund des Verdachts, dass sie eine terroristische Tat planen, mit Zwangsmassnahmen wie Meldepflicht, Kontaktverbot, räumlicher Ein- und Ausgrenzung, Ausreiseverbot, elektronischer Überwachung und Mobilfunklokalisierung belegt werden. Polizeilich verordnet wohlgemerkt, nicht richterlich abgesegnet. Alle diese Massnahmen, ausser dem Hausarrest, sind bereits auf Kinder ab 12 Jahren anwendbar.

Bereits die Definition des «Gefährders» hat Kritik von der Menschenrechtsbeauftragten des Europarates hervorgerufen: «Das Fehlen einer klaren und präzisen Definition öffnet den Weg für eine breite Auslegung, die das Risiko von übermässigen und willkürlichen Eingriffen in die Menschenrechte birgt», warnte Dunja Mijatović.

mehr:
- Gefährder im eigenen Haus (Monique Ryser, Info-Sperber, 22.06.2020)
siehe auch:
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