Dienstag, 24. Mai 2011

Heute vor 49 Jahren: Der Bikini wird verboten

Nächstes Jahr vergess’ ich’s vielleicht, deshalb schon heute:

Am 24. Mai 1962 traf der Gemeinderat der westfälischen Stadt Mettingen einen Beschluß: Mädchen und Frauen durften im städtischen Freibad keinen Bikini tragen. Wann der Beschluß wieder aufgehoben wurde, habe ich im Internet nicht recherchieren können.

Für die, die das, was wir heute haben, ganz selbstverständlich finden:
Meine Lehrerinnen, die ich in jenen Tagen in der Grundschulzeit hatte, haben alle ganz selbstverständlich auch so angeredet: Fräulein Becker, die uns mal eine ganze Seite voll an Beispielen diktiert hat, daß man »pf« nicht trennen darf. Und Fräulein Steinmetz, nach der ein erregter Mitschüler mal einen Griffel (wir schrieben damals noch auf Tafeln, vorne Schreiblinien, hinten Rechenkästchen) warf, nachdem sie ihn nach den Hausaufgaben gefragt hatte. Sie wußte sich nicht anders zu helfen als ihn an beiden Unterarmen festzuhalten und mich zu meinem Vater zu schicken, der einen Stock höher zwei andere Klassen unterrichtete. (Bei acht Jahrgängen und vier Lehrern kamen auf einen Lehrer zwei Klassenjahrgänge. Das Klo stand auf dem Pausenhof, und in einem Kelleranbau befanden sich die Bäder für die Leute im Ort, die selbst kein Bad hatten und sich dann freitags gegen ein geringes Entgelt fürs Wochenende saubermachen konnten.) Mein Vater kam runter, schenkte meinem Mitschüler einen Groschen – was mir der heute noch stolz erzählt – und schickte ihn freundlich lächelnd nachhause.

Das Bundesinnenministerium verfügte 1955:
»[…]steht es jeder unverheirateten weiblichen Person frei, sich ›Frau‹ zu nennen. Von dieser Möglichkeit wird zunehmend Gebrauch gemacht. Es ist daher gerechtfertigt und geboten, unverheiratete weibliche Personen auch im amtlichen Verkehr mit ›Frau‹ anzureden, wenn sie dies wünschen.«

… und 1972 (im Jahr der Olympischen Spiele in München) verbot das Ministerium den Gebrauch des Wortes »Fräulein« in Bundesbehörden:
»Es ist an der Zeit, im behördlichen Sprachgebrauch der Gleichstellung von Mann und Frau und dem zeitgemäßen Selbstverständnis der Frau von ihrer Stellung in der Gesellschaft Rechnung zu tragen. Somit ist es nicht länger angebracht, bei der Anrede weiblicher Erwachsener im behördlichen Sprachgebrauch anders zu verfahren, als es bei männlichen Erwachsenen seit jeher üblich ist. […] Im behördlichen Sprachgebrauch ist daher für jede weibliche Erwachsene die Anrede ›Frau‹ zu verwenden.« [Quelle: Wikipedia]

In den 60ern gab es Freitagabend, kurz vor dem Krimi, noch verkehrstechnische Ermahnungen für die – männlichen – Autofahrer:







Diese Videos sind noch relativ neu:



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