hr-online berichtet über den Prozess, in welchem Markus Gäfgen, 2003 rechtskräftig als Entführer und Mörder des elfjährigen Bankierssohns Jakob von Metzler zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, auf Schmerzensgeld klagt. (siehe meinen Post vom 7.3.2008)
Ich erinnere daran, daß laut carechild.de die Rechte am Namen seines Mandanten und dessen Buches bei Gäfgens Anwalt Dr. Michael Heuchemer liegen.
Carechild.de zitiert (24.04.2007) auch aus der Homepage von Heuchemer:
WICHTIGER HINWEIS: STRAFRECHTLICHE VERFOLGUNG DROHT!
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Beleidigungen oder Drohungen mit strafbarem Inhalt zum Nachteil des Herrn Magnus Gäfgen oder des Herrn RA Dr. iur. Michael Heuchemer ohne jede Ausnahme und ohne weitere Vorwarnung strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung auslösen.
Die Strafanzeige wird unverzüglich ausgebracht; zivilrechtliche Schritte folgen sogleich nach. Anonyme Schreiben, Faxdokumente oder e-mails werden ebenfalls ausnahmslos zur Anzeige gebracht und der Absender mit den geeigneten technischen Instrumentarien ermittelt. Verwiesen wird auf die Strafbarkeit insbesondere nach den §§ 126, 185 ff., 241 StGB. Es wird insoweit versichert, dass in besonnener Routine und Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft jedweder Verstoß mit allem Nachdruck verfolgt wird. Täter müssen ggf. mit der Durchsuchung ihrer Wohn- und Geschäftsräume (§§ 102, 105 StPO) und Beschlagnahmung ihrer elektronischen Geräte rechnen.
Die Verfahrenskosten des Strafverfahrens (§§ 465 ff StPO) sowie des Zivilverfahrens (§ 91 ZPO) hat jeweils der Täter zu tragen.
Zahlreiche Verfahren sind gerichtlich anhängig. Verfolgt wird ohne Ausnahme!
Donnerstag, 17. März 2011
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