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- Von einem negativen Stimmgewicht spricht man, wenn eine Partei durch weniger Stimmen Mandate hinzugewinnt – oder Mandate verliert, wenn sie mehr Stimmen bekommt. Bei Bundestagswahlen ist das schon mehrfach geschehen. Nach Berechnungen von wahlrecht.de hätte beispielsweise bei der Wahl 2002 die SPD ein Bundestagsmandat hinzugewonnen, hätten alle 46.322 SPD-Wähler eines bestimmten Wahlkreises nicht gewählt. Der Grund: Die "fehlenden" 46.322 Stimmen wären zu wenige gewesen um Auswirkungen auf die Anzahl der bundesweiten SPD-Zweitstimmenmandate zu haben. An ihnen hätte sich nichts geändert. Bei der Verteilung der sozialdemokratischen Zweitstimmenmandate auf die einzelnen Bundesländer hätte es aber eine Verschiebung gegeben: Das Bundesland mit den "fehlenden" Stimmen (im vorliegenden Beispiel Thüringen) hätte ein SPD-Zweitstimmenmandat weniger bekommen, ein anderes Bundesland (hier: Bremen) eines mehr. An der Gesamtzahl der thüringischen SPD-Sitze hätte sich dennoch nichts geändert, denn die Partei gewann dort damals mehr Direktmandate, als ihr nach Zweistimmenergebnis zustanden. Diese Überhangmandate wären ihr trotz der "fehlenden" Stimmen geblieben. Bremen aber hätte einen SPD-Abgeordneten mehr in den Bundestag schicken können, die SPD-Fraktion dort wäre einen Sitz größer gewesen, als sie es tatsächlich war. (aus dem oben verlinkten Artikel auf ZEIT online)
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