»Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.« So lauten die wichtigsten Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes, das heute vor 50 Jahren, am 8. Januar 1963, verkündet wurde. Da samstags in der Regel noch gearbeitet wurde, brauchte der Arbeitnehmer also sechs Tage Urlaub, um bei Lohnfortzahlung eine Woche frei zu haben. Da der Gesetzgeber darauf drang, dass der Jahresurlaub zusammenhängend genommen und auch gewährt wurde, konnte sich der brave Bürger fortan über einen ganzen Monat Müßiggang und Regeneration freuen.
Auto deutscher Urlauber am Gardasee, 1963 |
Was am 8. Januar noch geschah:
1959: Charles de Gaulle wird in Frankreich Präsident der Fünften Republik.
Brockhaus - Abenteuer Geschichte 2013
Siehe auch den Militärputsch in Algier, die Opération Résurrection sowie die Vorgeschichte zur Fünften Republik!
… und hier noch ein Schmankerl:
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