Dienstag, 8. Januar 2013

Heute vor 50 Jahren – 8. Januar 1963: Das Bundesurlaubsgesetz wird verkündet

BUrlG entzückt die arbeitende Bevölkerung 

 »Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.« So lauten die wichtigsten Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes, das heute vor 50 Jahren, am 8. Januar 1963, verkündet wurde. Da samstags in der Regel noch gearbeitet wurde, brauchte der Arbeitnehmer also sechs Tage Urlaub, um bei Lohnfortzahlung eine Woche frei zu haben. Da der Gesetzgeber darauf drang, dass der Jahresurlaub zusammenhängend genommen und auch gewährt wurde, konnte sich der brave Bürger fortan über einen ganzen Monat Müßiggang und Regeneration freuen. 
Auto deutscher Urlauber am Gardasee, 1963
 Das scheint recht bescheiden im Vergleich zu heutigen Urlaubsansprüchen. Für die meisten Zeitgenossen war es aber ein großer Fortschritt, denn erst seit der Weimarer Republik gab es gesetzlichen Anspruch auf ein paar Tage Urlaub und noch 1954 betrug der durchschnittliche Jahresurlaub nur zwölf Tage. Die Bundesbürger wussten die neuen Regelungen zu schätzen, gab vielen doch der materielle Aufschwung des »Wirtschaftswunders« auch die Mittel an die Hand, zu verreisen. 

 Was am 8. Januar noch geschah: 
 1959: Charles de Gaulle wird in Frankreich Präsident der Fünften Republik
 Brockhaus - Abenteuer Geschichte 2013 



Siehe auch den Militärputsch in Algier, die Opération Résurrection sowie die Vorgeschichte zur Fünften Republik!
… und hier noch ein Schmankerl:





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