Im Februar 1992 unterzeichneten die Vertreter der damals zwölf Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaften (EG) im niederländischen Maastricht den Gründungsvertrag der Europäischen Union (EU). Damit sollte »eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas« betreten werden. Der rein wirtschaftliche Zweck der Gemeinschaft, die Vollendung des gemeinsamen Marktes, hatte ihren politischen Auftrag stets überlagert. Zu den Zielen der EU zählte neben der Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion nun auch die Entwicklung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Die Maastrichter Beschlüsse traten am 1. November 1993 in Kraft.
Die Abschaffung der stationären Kontrollen an den Binnengrenzen und damit die Reisefreiheit für die Bürger regelt das Schengener Abkommen von 1985, das am 26. März 1995 vollständig in Kraft trat. Nach mehreren Erweiterungen zählen mittlerweile 24 Länder zum sogenannten Schengen-Raum. Die Osterweiterung der EU nach dem Zusammenbruch des Ostblocks erfolgte bisher in zwei Schritten: Zum 1. Mai 2004 traten acht Staaten aus Mittel- und Osteuropa sowie Malta und Zypern bei, zum 1. Januar 2007 Bulgarien und Rumänien.
Brockhaus - Abenteuer Geschichte 2013
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