»Die gesamte deutsche jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.« Mit dem »Gesetz über die Hitlerjugend« von 1936 wurde die zuvor formell freiwillige Mitgliedschaft in den nationalsozialistischen Jugendorganisationen verpflichtend. Den weiblichen Zweig der Hitler-Jugend (HJ) bildete der 1930 gegründete »Bund Deutscher Mädel« (BDM), dem 1939 nahezu alle deutschen Mädchen bis zum Alter von 17 Jahren angehörten.
BDM-Mädchen rennen eine Sanddüne empor, 1937 |
Was am 27. Oktober noch geschah:
1956: Der Saarvertrag wird geschlossen, demzufolge das Saarland zum 1. Januar 1957 der Bundesrepublik Deutschland beitritt.
Harenberg – Abenteuer Geschichte 2014
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen