Montag, 27. Oktober 2014

1930-44: Der »Bund Deutscher Mädel«

»Auch du gehörst dem Führer« 

»Die gesamte deutsche jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.« Mit dem »Gesetz über die Hitlerjugend« von 1936 wurde die zuvor formell freiwillige Mitgliedschaft in den nationalsozialistischen Jugendorganisationen verpflichtend. Den weiblichen Zweig der Hitler-Jugend (HJ) bildete der 1930 gegründete »Bund Deutscher Mädel« (BDM), dem 1939 nahezu alle deutschen Mädchen bis zum Alter von 17 Jahren angehörten. 
BDM-Mädchen rennen eine Sanddüne empor, 1937
Neben weltanschaulichen Schulungskursen, in denen die weibliche deutsche Jugend mit nationalsozialistischer Ideologie, etwa »Rassenkunde«, infiltriert wurde, zielte die Jugendarbeit vor allem auf Leibeserziehung und die Aneignung hauswirtschaftlicher Fähigkeiten. Der BDM bot eine attraktive Freizeitgestaltung mit Fahrten und Zeltlagern an. Vor allem der Sport im Freien – für Mädchen damals keineswegs üblich – war für viele junge Frauen dabei eine Art Schritt zur Emanzipation. Nach Beginn des Krieges nahm der BDM mehr und mehr die Funktion einer Kriegshilfsorganisation an. 

Was am 27. Oktober noch geschah: 
1956: Der Saarvertrag wird geschlossen, demzufolge das Saarland zum 1. Januar 1957 der Bundesrepublik Deutschland beitritt. 
Harenberg – Abenteuer Geschichte 2014

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