Montag, 20. April 2015

Freiheit, Demokratie und Polizei-Malware

Drei Whistleblower beschuldigen eine Polizei in Arkansas der Korruption und des Mobbings. Das Gericht ordnet die Freigabe von Dokumenten an. Die Polizei schickt eine Festplatte mit Passwortlogger, Backdoor und Command & Control Software.

Schwere Vorwürfe gegen die Polizei von Fort Smith im US-Bundesstaat Arkansas erheben der Anwalt Matthew D. Campbell und ein IT-Security-Experte. Demnach hat die Polizei dem Advokaten eine Festplatte übermittelt, auf der drei verschiedene Trojaner gespeichert waren. Der Datenträger sollte Dokumente enthalten, die die Polizei ursprünglich nicht hatte herausgeben wollen. Die Mandanten des Anwalt sind drei Polizisten, die intern Missstände gemeldet hatten. In der Folge sahen sie sich organisiertem Mobbing ausgesetzt: Sie wurden fast zwei Dutzend formellen Untersuchungsverfahren unterzogen.

Schließlich verklagten die drei Männer die Polizeibehörde. Für dieses Verfahren (Bales vs Fort Smith) beantragte Campbell die Freigabe von E-Mails und anderen Dokumenten nach dem Informationsfreiheitsgesetz von Arkansas. Die Polizei weigerte sich zunächst, wurde dann aber vom Gericht zur Preisgabe verpflichtet. Was anschließend passiert sein soll klingt wie das Drehbuch eines schlechten Hollywood-Films. Einer der Kläger wurde gefeuert, ein anderer wurde ohne Gehalt suspendiert.

mehr:
- US-Polizei schickt Malware an Whistleblower-Anwalt (heise Security, 17.04.2015)
siehe auch:
- Lawyer representing whistle blowers finds malware on drive supplied by cops (ars technica, 14.04.2015)

mein Kommentar:
man kann’s ja mal versuchen, und wenn’s nur der Abschreckung dient!

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