Freitag, 1. Mai 2015

Patente auf Brokkoli und Tomaten

Tomaten und Brokkoli stehen nun im Rechtsbereich des Europäischen Patent Offices (EPO) unter Patentschutz. Bereits 2010 lagen Anträge vor, die die Patentierung von Brokkoli und Tomaten vorsah. Im zweiten Anlauf ist der Patentantrag nun doch angenommen worden, womit beide Gemüse unter Patentschutz stehen.

NGOs und Bevölkerung sind empört
Aus der Sicht vieler NGOs, bei Bauern und in Teilen der Bevölkerung ist die Empörung groß. Im Zusammenhang mit genetisch modifizierten Organismen (GMO) und dem Agrochemie-Konzern Monsanto sind die Befürchtungen groß, dass die Patentierung von Nahrungsmitteln, in dem Fall Gemüse, zu weitere Monopolstellungen schafft, die einen negativen Einfluss auf essentielle Dinge wie Lebensmittel haben werden

mehr:
- Patente auf Brokkoli und Tomaten (Florian Müller, Neopresse, 01.05.2015)
Zitat:
Der ‘Product-by-Process’ Anspruch
Rechtlich steht hinter dem Patentanspruch die Definition Product-by-Process:

Patentansprüche für Erzeugnisse, die die Erzeugnisse durch ein Verfahren zu ihrer Herstellung kennzeichnen, sind nur dann gewährbar, [wenn] sie unter anderem NEU und ERFINDERISCH sind. […] Die Vorschrift dieses Artikels ist so zu verstehen, dass sie sich sowohl auf Verfahren bezieht, durch die Erzeugnisse hergestellt werden, die von dem Ausgangsmaterial völlig verschieden sind, als auch auf Verfahren, mit denen lediglich Veränderungen der Oberfläche bewirkt werden.[1]

Bisherige Verbote nun wirkungslos
Seit gut zehn Jahren herrscht rechtliche Unklarheit bei der Patentierung von Gemüse. Bisher war die Patentierung von Erzeugnissen der konventionellen Landwirtschaft, also der genfreien Produkte, verboten. Nun aber, im Kontext der Patentansprüche von 2010, entschied die Große Beschwerdekammer der EPO,

dass Pflanzen und Tiere, die mit ‘im wesentlichen biologischen Verfahren’ gezüchtet werden, trotzdem patentiert werden dürfen (G2/12 und G2/13). Lediglich das Verfahren zur Züchtung soll nicht patentiert werden, das Saatgut, die Pflanze und die essabren Teile aber schon. Durch diese Auslegung der Gesetze werden die bestehenden Verbote im Patentrecht wirkungslos. [2]

siehe auch:
- Der Brokkoli-Fall – Ein Gemüse schreibt europäische Patentgeshichte (Greenpeace, PDF)
- Gemeinsame Erklärung: Bundestagsfraktionen gegen Patente auf Tiere und Pflanzen (SPIEGEL Online, 25.01.2011)
- Patente auf Nahrungsmittel: Die Brokkoli-Revolte (Yasmin El-Sharif, SPIEGEL Online, 20.07.2010)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen