Ersetzt wurde er durch einen Paragrafen im Völkerstrafgesetzbuch - allerdings mit Veränderungen
Im Netz gibt es Aufregung, nachdem Meldungen umging, dass ab 1. Januar 2017 der § 80 StGB gestrichen wurde, worüber aber kaum berichtet worden sei. Das war der Paragraf, der die "Vorbereitung eines Angriffskrieges" unter Strafe stellte.
Das regt, wenn man dies nur oberflächlich zur Kenntnis nimmt, angesichts der Bestrebungen der deutschen Regierung, mehr militärische "Verantwortung" übernehmen zu wollen, womöglich zu einem Verdacht an, dass die Bundesregierung vielleicht den rechtlichen Raum für militärische Interventionen und etwaige Angriffskriege schaffen will. Im Bayerischen Rundfunk versuchte man die Gemüter zu beruhigen und die Sachlage "richtig" zu stellen, mit dem Titel "Verschwörung um § 80 - Halbe Wahrheiten zum 'Angriffskrieg'" goss man allerdings im "Staatsfunk" eher Wasser auf die Mühlen. Zudem heißt es lediglich, dass "das Delikt nur das Gesetz gewechselt" habe, auf die damit eingehenden Veränderungen wird aber nicht eingegangen.
mehr:
- § 80 StGB "Vorbereitung eines Angriffskriegs" ist seit 1. Januar 2017 gestrichen (Florian Rötzer, Telepolis, 07.01.2016)
siehe auch:
- „Vorbereitung eines Angriffskriegs“ aus Strafgesetzbuch gestrichen: § 80 StGB geändert ab 01.01.2017 (Rosemarie Frühauf, EpochTimes, 01.01.2017)
- Halbwahrheiten der MSM zu „Angriffskrieg“ und Streichung des § 80 STGB (Niki Vogt, NEOPresse, 06.01.2017)
- Juristische Aspekte von Angriffskriegen (Jurawiki, abgerufen am 08.01.2017)
- Friedensverrat (Wikipedia, abgerufen am 08.01.2017)
- „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ aus dem StGB gestrichen – Krieg nun möglich? Nein! (Mimikama, Mimikama-Verein, Österreich, 04.01.2017)
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