siehe:
- Tagesdosis 21.5.2019 – Madonna und die ESC Katastrophe (Kommentar von Dirk Pohlmann, KenFM, 21.05.2019)
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnte Hermans Beschwerde gegen dieses BGH-Urteil am 25. November 2012 ab: Die Entscheidung des BGH habe Herman nicht in ihren Grundrechten verletzt. Die vom Hamburger Abendblatt zitierten Äußerungen seien im Gesamtzusammenhang zu betrachten und stellten eine Meinungsäußerung dar. „Die Beschwerdeführerin, der es nicht gelungen war, sich unmissverständlich auszudrücken, muss die streitgegenständliche Passage als zum ‚Meinungskampf‘ gehörig hinnehmen.“[53] Eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde als unzulässig zurückgewiesen.[54]
[Eva Herman, Gerichtsurteile, Wikipedia, abgerufen am 22.05.2019 – Hervorhebung von mir]==========
siehe auch:
- Liam Neeson und die medial angestachelte politisch korrekte (und gedankenlose) Empörung (Post, 05.05.2019)
- Die Schönheit des Abgrunds (Post, 04.06.2018)
- Mr. Mark & Mr. Bob (Post, 07.11.2011)
Merke: Man sieht, was man will.
Und: Sie lernen nichts.
[Super-Symbolbilder: „Putin, einsam und verlassen“, Stefan Niggemeiers Blog, 16.11.2014]
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(1) Heute vor 20 Jahren – Bob Dylans versteckte Botschaft bei der Grammy-Verleihung (Post, 20.02.2011)
(2) In Performance at The White House Bob Dylan (sanitykey, Youtube, 02.01.2011)
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