„Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt.”
„Der Kollateralschaden ist inzwischen höher ist als der erkennbare Nutzen.“Weiter stellt der Referatsleiter fest, dass durch die vermeintlichen Schutzmaßnahmen im Moment jeden Tag weitere schwere Schäden entstehen, materielle und gesundheitliche – bis hin zu einer großen Zahl von vermeidbaren Todesfällen.
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Was befähigt den Beamten zu seiner Analyse?
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Der Referatsleiter gehört zwar nicht dem Corona-Krisenstab an, hat jedoch Zugang zu sämtlichen relevanten Daten, da es die Aufgabe seines Referates ist, die staatlichen Schutzmaßnahmen für überlebenswichtige, kritische Stellen wie zum Beispiel dem Gesundheitsschutz zu bewerten. Faktisch überprüft seine Abteilung die Arbeit der anderen Referate des Ministeriums und seiner Beamten, eine Innenrevision, gewissermaßen.
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Kein Interesse des Ministeriums an einer Schadensanalyse
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Wie TICHYS EINBLICK weiter berichtet, hatte der Referatsleiter seinen Vorgesetzten schon vor längerer Zeit vorgeschlagen, eine Analyse des Schadens der eingeleiteten Corona-Schutzmaßnahmen zu erstellen. Dabei stieß er nicht nur auf taube Ohren, sondern es wurde ihm sogar noch mit Konsequenzen gedroht, sollte er die Sache weiterverfolgen. Daraufhin wandte sich der hohe Beamte an Gunter Frank, einen Arzt und Gastautor auf TICHYS EINBLICK, der schon mehrere Artikel zum Thema „COVID-19“ veröffentlicht hatte.
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Frank stellte dann den Kontakt zu hilfsbereiten Fachkollegen – universitäre Institutsleiter bis hin zu Klinikleitern – her, die den Beamten mit ihrer Expertise und ihrem gesamten medizinischen Netzwerk bei der Erstellung der Schadensanalyse unterstützten. Bei dieser geht es wohlgemerkt nur um die medizinischen Folgen des Shutdowns, nicht um die wirtschaftlichen. Die kommen noch hinzu.
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Das schockierende Ergebnis des Papiers wird auf TICHYS EINBLICK wie folgt zitiert:
„Der Schaden wird rein medizinisch betrachtet viel höher sein, als ihn Corona je hätte verursachen können. Damit zusammen hängen natürlich auch die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Schäden. Alles bedingt sich gegenseitig, aber in diesem Papier ging es vor allem um die medizinische Seite, wie beispielsweise den 2,5 Millionen in den Corona-Monaten nicht durchgeführten Operationen, Weiterbehandlungen, Früherkennung oder Pflegeeinschränkungen.“Noch konkreter:
„Die voraussichtliche Sterberate lässt sich nicht seriös einzuschätzen; Vermutungen von Experten gehen von Zahlen zwischen unter 5.000 und bis zu 125.000 Patienten aus, die aufgrund der verschobenen OPs versterben werden/schon verstarben.“Und das war nur das, was in den Krankenhäusern und Kliniken passiert ist. Jetzt kommen wir zu den Altenheimen. Hier sagt die Analyse folgendes aus:
„Die im März und April 2020 erzwungene Niveauabsenkung (dürfte) vorzeitige Todesfällen ausgelöst haben. Bei 3,5 Mio. Pflegebedürftigen würde eine zusätzliche Todesrate von einem Zehntel Prozent zusätzliche 3.500 Tote ausmachen. Ob es mehr oder weniger sind, ist mangels genauerer Schätzungen nicht bekannt.“In dem Papier verweist der Autor auch noch darauf, dass bei den Grippeepidemien der letzten Jahre zehnmal so viele Menschen verstorben sind, als an Corona. Auch das Robert Koch-Institut kritisiert er heftig. Zudem ist in dem Papier detailliert beschrieben, wie es zu der Corona-Fehleinschätzung kam, und wo der systemische Fehler in den Entscheidungsprozessen liegt. Das alles mündet in diesem vernichtenden Resümee:
„Das Krisenmanagement und die politischen Entscheider könnten einen gigantischen vermeidbaren Schaden für unsere Gesellschaft anrichten, der das Potential des Coranavirus bei weitem übertreffen und unvorstellbares Leid auslösen kann. Die Stabilität unseres Gemeinwesens und der Bestand unserer staatlichen Ordnung können gefährdet sein. Es drohen dem Staat hohe Schadenersatzforderungen wegen offenkundiger Fehlentscheidungen.“Nun stellt sich die Frage, ob man im Bundesinnenministerium irgendwann mal überlegt hat, was man mit dem Shutdown da eigentlich für einen Schaden anrichtet. Auch darauf gibt das Dossier eine Antwort:
„In keiner Sitzung wurde über die Gesamtkosten der Schutzmaßnahmen oder den Neuverschuldungsbedarf diskutiert und auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Entwicklung am Arbeitsmarkt wurden nicht behandelt. Auch die gesundheitlichen Kollateralschäden (einschl. Todesfälle) waren kein Thema.“Kaum zu glauben, aber wahr.
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Der Referatsleiter bat nun seine Vorgesetzten darum, die von ihm erstellte Analyse Bundesinnenminister Horst Seehofer vorzulegen – vergeblich. Das Ansinnen wurde ohne inhaltliche Prüfung des Dokuments abgelehnt. Daraufhin schickte es der Referatsleiter am Nachmittag des 8. Mai 2020 auf dem behördlichen Dienstweg an die Innenministerien der Länder.
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Berufliches Aus für den Referatsleiter
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Die Reaktion seiner Vorgesetzten ließ nicht lange auf sich warten. Der Beamte wurde sofort beurlaubt und steht nun vor dem beruflichen Aus. Eine Abteilungsleiterin des Bundesinnenministeriums schickte folgende Zeilen an alle Adressaten der Schadensanalyse:
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„Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich vorliegend um ein von einem einzelnen Mitarbeiter verfasstes Papier handelt. Der Mitarbeiter war weder am Krisenstab beteiligt, noch beauftragt oder autorisiert eine solche Analyse zu erstellen oder zu veröffentlichen. Sie gibt seine private Auffassung wieder, nicht die des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat“
mehr:
- Corona-Leak: Brisante Infos aus dem Innenministerium (Eugen Prinz, PI-News, 10.05.2020)
siehe auch:
- xxx (Post, )
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