Donnerstag, 6. August 2020

Die wichtigste Coronamaßnahme: Kirche und Kinder im Dorf lassen!


In der Onlineausgabe einer Zeitung vom 5. August 2020, die mittlerweile fast unverändert auch von anderen Medien übernommen wurde, wird u.a. das Gesundheitsamt Karlsruhe erwähnt und berichtet, dass in einer Anordnung vom Gesundheitsamt gefordert werde „Kinder in häuslicher Quarantäne getrennt von der Familie in einem kleinen Raum zu isolieren, wenn ein Corona-Verdacht besteht.“ Und „es solle keine gemeinsamen Mahlzeiten geben.“ Weiter werde den Eltern gedroht, „dass bei Zuwiderhandlung das Kind in einer geschlossenen Einrichtung für die Dauer der Quarantäne untergebracht werde.“

Ausgangspunkt ist vermutlich ein Fall in einer Schule in Bruchsal aus dem Juli. Nachdem dort bei einer Lehrkraft eine Infektion mit COVID-19 bestätigt wurde, mussten sich die Kinder, die als sogenannte Kontaktpersonen ersten Grades geführt wurden, in häusliche Quarantäne begeben. Die entsprechende Quarantäneverfügung wurde anonymisiert im Internet veröffentlicht und ist offensichtlich der Ausgangspunkt dieses und anderer ähnlich gelagerter Berichte, die online verfügbar sind.

Die uns bekannt gewordenen Meldungen zu diesem sensiblen Thema in Online-Medien und sozialen Netzwerken sind sehr verkürzt und stellen den Sachverhalt in Teilen auch fehlerhaft dar.

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