Mittwoch, 7. Oktober 2020

Corona und Politiker: gleicher als gleich

Bundestagsabgeordnete sind von den Quarantänen für Berlin-Mitte-Bewohner ausgenommen, die jetzt in mehreren Bundesländern gelten

In Deutschland gilt ein Gebiet, in dem es binnen einer Woche mehr als 50 positiv ausgefallene Sars-CoV-2-Tests auf 100.000 Einwohner gibt, als Corona-"Hotspot". Aktuell sind das die nordrhein-westfälischen Städte Hamm und Remscheid, der niedersächsische Landkreis Vechta, und die drei Berliner Bezirke Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte.

"Vorbildfunktion"

Um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen, haben die Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin Verordnungen erlassen, die vorschreiben, dass sich Personen, die aus solchen Hotspots einreisen, in eine vierzehntägige Quarantäne begeben müssen. Allerdings gilt diese Regel nicht für alle: Bundestagsabgeordnete sind davon ausgenommen, wie ein interner Vermerk der Bundestagsverwaltung mit dem Titel Landesrechtliche Regelungen zu häuslicher Quarantäne bei Ein- oder Rückreise aus innerdeutschen Risikogebieten erklärt.

In Schleswig-Holstein sind sie quarantänebefreit, wenn sie sich "im Rahmen ihrer Mandatsausübung in einem Risikogebiet aufgehalten haben", in Rheinland-Pfalz und Berlin gilt die Pflicht nicht für Personen, die für "die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes zwingend notwendig" sind, und in Mecklenburg-Vorpommern können Abgeordnete eine Befreiung beantragen, die Medienberichten nach "nur eine Formsache" ist.

Zu diesem Privileg befragt, meinte der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider, weil Politiker "eine gewisse Vorbildfunktion" hätten, würden die SPD-Bundestagsabgeordneten "die geltenden Hygieneregeln besonders gewissenhaft und sorgfältig beachten". Das Verhalten von SPD-Politikern bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen lässt Zweifel daran zu.
mehr:
- Corona und Politiker: gleicher als gleich (Peter Mühlbauer, Telepolis, 07.10.2020)
siehe auch:
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