Donnerstag, 22. März 2007

Recht haben und Recht sprechen ist nicht das Gleiche

Scheidungsverfahren in Frankfurt

Richterin wegen Billigung ehelicher Gewalt abberufen

Justitia (Foto: dpa)
Weil sie von ihrem Mann schwer misshandelt wurde, wollte eine Muslimin ihre Scheidung beschleunigen. Ihren Härtefallantrag lehnte eine Frankfurter Richterin unter Berufung auf den Koran ab. Nun ist die Juristin von dem Fall abgezogen worden - die Entscheidung löste bundesweit Empörung aus.


Die Richterin hatte argumentiert, die Frau habe bei der Heirat mit Schlägen rechnen müssen. Hier marschieren unsere beiden Kulturkreise Hand in Hand: Das Stadium milden Irreseins zur Zeit der Schmetterlinge im Bauch (das wäre was für Dr. House) wird in beiden Kulturen sehr positiv gesehen, nicht nur akzeptiert sondern auch gefördert. Wer will da verlangen, daß man/frau beim Blick in die Zukunft die rosarote Brille abnimmt?
Die Abberufung der Richterin unterstütze ich voll und ganz, nur: die Begründung gefällt mir nicht. Wie kann ich als Jurist von Verliebten erwarten, daß sie sich realistische Gedanken um die Zukunft machen?! Das ist quasi per definitionem nicht möglich.

1 Kommentar:

  1. hat schon mal wer recherchiert,ob die Richterin zuviel Harry Potter gelesen hat.

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