Montag, 5. Mai 2008

Müssen wir mit dem Schlimmsten rechnen?

Ja, wenn wir heute nicht die richtigen Entscheidungen treffen!

Beispiel: Sie brauchen 3.000 Liter Öl pro Jahr. Wie viel Geld müssen Sie bei 8 %, 10 % oder 15 % Jahres-Energiepreissteigerungen in den nächsten 20 Jahren aufbringen:

A) 8% Steigerung (0,72€ /l Öl) = 82.372,-€
B) 10% Steigerung (0,72€ /l Öl) = 1 03.095,-€
C) 15% Steigerung (0,72€ /l Öl) = 1 84.398,-€

Übrigens von 1995 bis heute hatten wir eine jährliche Preissteigerung bei Öl und Gas von 13 Prozent.

Aber was ist die richtige Entscheidung?

Es kommt auf Ihr Haus, Ihre Heizung und Ihrem Heizverhalten an. Rechnen Sie doch einfach mal Ihren Primärenergiebedarf selber aus und schauen Sie, wo Sie heute stehen. …

Und so geht's: Überprüfen Sie, wie viel Öl oder Gas Sie pro Jahr verbrauchen.
Tragen Sie das dann unter (A) ein.
Dies multiplizieren Sie dann mit 10.
Und dieses Ergebnis multiplizieren Sie dann mit 1,49 für Öl oder 1,39 für Gas.
Dann teilen Sie das Ergebnis durch die Wohnfläche Ihres Hauses.
Nun haben Sie Ihren Primärenergiebedarf.

Schauen Sie nun auf den Farbbalken und kontrollieren Sie, wo Ihr heutiger Primärenergiebedarf liegt.


aus einem Werbeprospekt der Firma Badideen, Hannover

Viele Energielieferanten führen in ihren Rechnungen nicht die Gasmenge in Kubikmetern sondern Kilowattstunden auf. Im Lexikon von www.get-gas.de findet sich folgende Erläuterung:

Unter Bezugnahme auf die Bundestarifordnung Gas und das Gesetz über Einheiten im Messwesen wurde in den 60er Jahren von der volumetrischen (m³) zur thermischen (kWh) Abrechnung von Gas übergegangen.
Die Umrechnung der am Zähler angezeigten Kubikmeter in Kilowattstunden erfolgt durch Multiplizierung der verbrauchten Kubikmeter mit dem Brennwertfaktor, der den Wärmeinhalt je Kubikmeter Gas angibt. Der Brennwertfaktor wird aus dem mittleren Brennwert des im Abrechnungszeitraum gelieferten Gases ermittelt.
Die Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes erfolgt anhand festgelegter und für die Gasversorger verbindlichen Kriterien (Technische Regel - Arbeitblatt G685 [4/93] des DVGW).

Das bedeutet, daß man in der Rechnung nachsehen muß, in der der Brennwertfaktor aufgeführt ist. (Er liegt so um die 10.) Man diviere also die Kilowattstunden durch den Brennwertfaktor und erhält die Gasmenge in Kubikmetern. Diese kann man dann in die obige Rechnung einsetzen.


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