Eigenmächtige Prozessführung kommt Anwälte teuer zu stehen
Die für Massenabmahnungen bekannte Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt hatte es wohl ein bisschen übertrieben. So hatten die Anwälte über 500 Klagen gegen angebliche Filesharer für die Mandantin Lichtblick Films GmbH angestrengt. die vormals unter dem instruktiven Namen "Los Banditos GmbH" firmierte. Bei anwaltlicher Vertretung wird vor Gericht üblicherweise die Bevollmächtigung unterstellt, so dass einer Klage nie eine Vollmachtsurkunde beigefügt wird.
Die Mandantin geriet jedoch Ende letzten Jahres in die Insolvenz, wodurch die grundsätzliche Vertretung der Firma auf den Insolvenzverwalter übergeht. Um Beklagte davor zu schützen, gegen insolvente Prozessparteien auf ihren Prozesskosten sitzen zu bleiben, hätte der Prozess unterbrochen werden müssen.
Der Insolvenzverwalter jedoch sah sich diesen Februar veranlasst, in einem Rundschreiben an diverse Amtsgerichte diesen die Insolvenz präventiv mitzuteilen, sowie die Tatsache, dass die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt für die über 500 angeblich im Naben der Lichtblick Films GmbH von ihm kein Mandat erhalten hätten, für die Insolvenzschuldnerin aufzutreten. Anderslautende Mitteilungen dieser Rechtsanwälte seien schlicht unwahr.
Dementsprechend ging etwa eine vollmachtslos erhobene Berufung fehl, die der Insolvenzverwalter nicht nachträglich genehmigen wollte. Das Landgericht Berlin machte kurzen Prozess und nahm die eigenmächtigen Anwälte in die Haftung. Bei über 500 unberrechtigten Klagen dürfte einiges zusammen kommen, auch weiterer Ärger.
mehr:
- Filesharing: Kanzlei BaumgartenBrandt haftet für insolventen Abmahner (Markus Kompa, Telepolis, 28.05.2015)
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