Mittwoch, 3. Mai 2017

Dresscode in Ost und West

Im Streit um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen in der Hauptstadt hat eine abgelehnte Bewerberin eine Entschädigung erstritten. Wegen Benachteiligung sprach ihr das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag 8680 Euro zu. Damit war die Berufung der jungen muslimischen Frau erfolgreich (Az. 14 Sa 1038/16). Laut Gericht war es eine Einzelfall-Entscheidung. 

Richterin Renate Schaude bezog sich im Urteil auf das Bundesverfassungsgericht. Das Berliner Neutralitätsgesetz müsse an dessen Entscheidungen ausgelegt werden. Das höchste Gericht hatte zuletzt im Januar 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt und die Bedeutung der Glaubensfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuchs geht demnach keine Gefahr aus. 
mehr:
- Berliner Gerichtsurteil: Wegen Kopftuch abgelehnte Lehrerin bekommt Entschädigung (Kölnische Rundschau, 09.02.2017)

siehe auch:
- Zu wenig Haut an Nizzas Strand: Muslima muss Oberteil ausziehen (n-tv, 24.08.2016)
- Wirbel um "aufreizendes" Kleid: Zwölfjährige fliegt aus Schachturnier (n-tv, 02.05.2017)

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