Montag, 5. Juni 2017

Die einfache Entscheidung über Volksverhetzung

Spitzenpolitiker stürzen sich auf das Thema der sogenannten Fake-News, doch die vermeintliche Besorgnis wirkt aufgesetzt und verlogen - Wie ich lernte, die Fake-News zu lieben, Teil 8

Die Musikgruppe Kraftschlag beschreibt in ihrem Musikstück "Ausländerhure", wie sich eine blonde, blauäugige (Rasse)Frau zu dem entwickelt, was der Titel aussagt. In die "linke Szene" abrutschend und sich zu sehr für Ausländer und Asylanten einsetzend, trifft sie auf einer Demonstration "ihren Ali", beide werden ein Paar, er schleppt sie in die Moschee und darf nach der Heirat in Deutschland bleiben. Ihre Moral, so der Text, übt die "Ausländerhure" Volksverrat, Rassenmischung töte den deutschen Staat. Der Titel endet mit den Worten "Raus mit den Ausländerhuren, raus mit der Asylantenflut, weg mit dem Ausländerpack, denn in uns da wacht die weiße, weiße Wut."

Für viele dürfte es sich in diesem Fall um einen eindeutigen Fall der Volksverhetzung im Sinne des §130 Strafgesetzbuch (StGB) handeln. Der Bundesgerichtshof sah dies anders und urteilte mit Beschluss vom 14. April 2015, dass es sich hier eben nicht um einen solchen Fall handele.

mehr:
- Die einfache Entscheidung über Volksverhetzung (Alexander und Bettina Hammer, Telepolis, 05.06.2017)

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