Freitag, 3. November 2017

Cum-Ex-Geschäfte vor der Verjährung

Laut Finanzministerium sind mittlerweile erst 23 Verfahren von 259 rechtskräftig abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Köln muss wegen Verjährung nun Tempo machen

Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte sind für die Nicht-Eingeweihten selbst in ihrer Grundkonstruktion (erklärt hier und hier) nicht auf den ersten Blick zu verstehen, da Zwischenhändler, die mit Leerverkäufen von Aktien spekulieren, eine wichtige Rolle spielen - und es dem Laien unverständlich bleibt, dass die Buchführung der Finanzbehörden nicht dazu imstande war, zu erkennen, dass sie Kapitalertragssteuern mehrfach zurückzahlt.

Die einfache Seite der Geschäftsmasche, die über zwischengeschaltete Händler sehr raffinierte und schwer zu durchschauende Konstrukte entwickelt hat, sieht so aus: Extra-Gewinne werden auf Kosten des Fiskus gemacht. Der Profit lag in der Steuerrückzahlung. Der Fiskus zahlte die Kapitalertragssteuer mehrfach zurück, ohne sie mehrfach eingenommen zu haben. Die "Sollbruchstelle", erklärte ein Experte der FAZ, lag im Auseinanderfallen der steuereintreibenden Behörde und der Stelle, welche die Bescheinigung für die Steuern erteilt hatte.

Müssen private Anleger auf Einnahmen durch Aktiendividenden eine Kapitalertragssteuer entrichten, so gilt dies nicht für institutionelle Investoren wie Fonds oder Banken. Sie erhielten die bei der Auszahlung der Dividenden bereits abgezogene Kapitalertragssteuer wieder zurück. So konnten auch die Abnehmer von Aktien, die nach der Auszahlung der Dividende gekauft wurden, davon profitieren und erhielten ihrerseits Kapitalertragssteuerrückerstattung, obwohl diese nicht noch einmal einbezahlt worden war.

mehr:
- Cum-Ex-Geschäfte: Die Jagd nach dem verlorenen Steuergeld (Thomas Pany, Telepolis, 03.11.2017)

siehe auch:
Verjährung bei Cum-Ex-Verfahren nicht ausgeschlossen (Juliane Kinast, Westdeutsche Zeitung, 27.03.2019)
Cum-Ex-Verfahren: Verjährung statt Bestrafung? (Juve Steuermarkt, 26.03.2019)
Cum-Ex-Steuerdeals sorgen für Wirbel: Verjährung? (Welt, 25.03.2019)
Neue „Panne“ bei Cum-Ex-Ermittlungen? Drohender Milliardenverlust durch Verjährung (Marcel Joppa, Sputnik-News, 25.03.2019)
- Die Cum-cum-Blase vor dem Platzen (Post, 09.06.2017)
- Cum-cum/Cum-ex: Steuerbetrug unter den Augen des Staates (Post, 03.03.2016)
aktualisiert am 23.05.2019

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