Dienstag, 5. Februar 2019

Noch ein wenig an der neoliberalen Schraube drehen: Gewerkschaftsleistungen einschränken…

Der Lohnsteuerservice der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi steht vor dem Aus. Die Beschäftigtenvertretung bietet ihren Mitgliedern seit 50 Jahren Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung an und vertritt sie bei Bedarf gegenüber dem Finanzamt. Nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll damit jetzt Schluss sein. Das von Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) geführte Ressort vertritt die Auffassung, dass die offerierte Unterstützung nicht durch die gesetzlichen Bestimmungen gedeckt und deshalb zu untersagen ist. Demnach dürfe die Gewerkschaft lediglich Beratungsleistungen erbringen, die das Arbeitsverhältnis der Hilfesuchenden unmittelbar betreffen. In Frage kämen beispielsweise Sachverhalte wie Werbungskosten, Arbeitslohn, Arbeitslosen- oder Krankengeld.

Anfang Januar fand zum Thema eine Unterredung zwischen Verdi-Vertretern im Berliner BMF-Sitz statt. Die Gewerkschaft beruft sich bei ihrer Praxis auf Paragraph 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Demnach dürfen als »Berufsvertretung oder auf ähnlicher Grundlage gebildete Vereinigungen (…) im Rahmen ihres Aufgabenbereichs ihren Mitgliedern Hilfe in Steuersachen leisten«. Das Ministerium meint nun allerdings, Verdi habe die Vorgaben zu weit ausgelegt. Beratungen, etwa zu Renteneinkünften, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen bis hin zur Ausfertigung von Einkommensteuererklärungen, markierten eine unerlaubte Hilfeleistung und seien bei Verstößen mit hohem Bußgeld zu ahnden.

mehr:
- Beratung verboten – Finanzministerium untersagt Verdi, Lohnsteuerhilfe für Mitglieder anzubieten (Ralf Wurzbacher, junge Welt, 05.02.2019, Hervorhebungen von mir)

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