Anfang Januar fand zum Thema eine Unterredung zwischen Verdi-Vertretern im Berliner BMF-Sitz statt. Die Gewerkschaft beruft sich bei ihrer Praxis auf Paragraph 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Demnach dürfen als »Berufsvertretung oder auf ähnlicher Grundlage gebildete Vereinigungen (…) im Rahmen ihres Aufgabenbereichs ihren Mitgliedern Hilfe in Steuersachen leisten«. Das Ministerium meint nun allerdings, Verdi habe die Vorgaben zu weit ausgelegt. Beratungen, etwa zu Renteneinkünften, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen bis hin zur Ausfertigung von Einkommensteuererklärungen, markierten eine unerlaubte Hilfeleistung und seien bei Verstößen mit hohem Bußgeld zu ahnden.
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- Beratung verboten – Finanzministerium untersagt Verdi, Lohnsteuerhilfe für Mitglieder anzubieten (Ralf Wurzbacher, junge Welt, 05.02.2019, Hervorhebungen von mir)
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