Montag, 27. Mai 2019

Meinungsfreiheit für YouTuber?

AKK will Meinungsfreiheit von YouTubern überprüfen. Ein rechtlicher Kommentar.
Kronprinzessin AKK offenbarte auf einer Pressekonferenz interessante Einblicke in ihr Verständnis von Medienfreiheit. Als sie hörte, es hätten sich über 70 Youtuber zusammengeschlossen, habe sie sich gefragt, was eigentlich los wäre, würden 70 Redaktionen aufrufen, CDU und SPD nicht zu wählen. Man müsse prüfen, inwiefern Regeln aus der analogen auch für die digitale Welt gälten, berichten diverse Medien
Offenbar glaubt die Spitzenpolitikerin, dass es für Redaktionen in der analogen Welt solche "Regeln" gäbe. Das ist aber nicht der Fall. Jede Redaktion darf zum Boykott der CDU und SPD aufrufen, jedenfalls solange sie nicht für ein öffentlich-rechtliches Rundfunkhaus arbeitet. 

Presse- und Rundfunkfreiheit

Im Fall öffentlich-rechtlicher Rundfunkhäuser wären die Redaktionen, die durch den Rundfunkbeitrag finanziert werden, zu einem Minimum an Respekt gegenüber allen Parteien verpflichtet. Die Rundfunkstaatsverträge sollen eine Meinungsvielfalt sicherstellen, mit denen ein Boykottaufruf gegen eine Partei durch eine Redaktion oder gar alle Redaktionen wohl unvereinbar wäre. Aber niemand könnte etwa die Satiresendung extra3 an den NeuestenNationalenNachrichten hindern, die einem Boykottaufruf gegen die NPD gleichkommen. 
Die gedruckte Presse jedoch darf gegen die Parteien wettern, ohne dass es hier besondere Regeln zu beachten gäbe. Die Pressegesetze der Bundesländer verpflichten die Redaktionen lediglich auf die freiheitliche demokratische Grundordnung und auf Einhaltung etwa von Sorgfaltspflichten, Jugendschutz, Verbot von Schleichwerbung usw.. Ansonsten unterliegt die Freiheit der Presse nur den Beschränkungen, die durch das Grundgesetz zugelassen sind, etwa dem Verbot von Beleidigung, übler Nachrede, usw.. Stellungnahmen und meinungsbildende Beiträge sind im Gegenteil sogar ausdrücklich gewünscht. Die Rechtsprechung mutet in Wahlkampfzeiten Politikern sogar erhöhte Nehmerqualitäten zu.
mehr:
- Artenschutz für CDU und SPD? (Markus Kompa, Telepolis, 27.05.2019)
siehe auch:
Assange: Fakten – Interessen – Sprache – Medien (Post, 28.05.2019)


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