Dienstag, 22. September 2020

Freiheitsrechte versus Seuchenschutz Richter rügt Corona-Urteile: "Gerichte haben Grundrechts-Eingriffe aus Angst abgesegnet"

Quarantäne, Kontaktverbote, Ladenschließungen: Im Kampf gegen Corona habe die Politik zum Teil "existenzgefährdend" in die Grundrechte von Millionen Menschen eingegriffen, findet Amtsrichter Thorsten Schleif. Das hätte die Justiz verhindern müssen. Doch viele seiner Kollegen seien "aus Panik" der Regierungslinie gefolgt.

Der Amtsrichter Thorsten Schleif aus Dinslaken (Nordrhein-Westfalen) wirft der deutschen Justiz Versagen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vor.

„Allzu schnell haben Gerichte Zwangsmaßnahmen der Politik durchgewinkt, die für Millionen Menschen in ganz Deutschland massive Eingriffe in ihre Grundrechte darstellten“, sagte Schleif im Gespräch mit FOCUS Online. Bei nicht wenigen seiner Kollegen hätten zu Beginn der Krise „Angst und Panik“ die Entscheidungsfindung bestimmt.

Richter sauer: Kollegen wollten Regierung "Rücken stärken"
„Im Vordergrund stand weniger der Gedanke, die Maßnahmen der Regierung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen, sondern viel mehr das Bestreben, der Regierung bei ihrem Kampf gegen das ‚Killer-Virus‘ den Rücken zu stärken“, kritisiert der 40-jährige Richter und Buchautor („Endlich richtig entscheiden“, riva-Verlag, 19,99 Euro).

Ursächlich für das Verhalten der Richter sei die intensive und erschütternde Corona-Berichterstattung kurz nach dem Ausbruch der weltweiten Pandemie gewesen. Schleif: „Fernsehsendungen und Zeitungen zeigten nur noch schreckliche Bilder von Intensivstationen und Särgen. Das löste bei fast allen Menschen Panik aus und beeinflusste ihr Handeln maßgeblich.“ Das gelte für einfache Bürger und Politiker, aber eben auch für Richter.

Bürger erleben "schwerste Grundrechtseingriffe seit 1949"
Schleif betonte, die deutschen Bürger erlebten „gegenwärtig die schwersten Grundrechtseingriffe seit Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949“. Bundes- und Landesregierungen hätten zur Eindämmung der Corona-Pandemie „massiv und zum Teil existenzgefährdend“ in die Grundrechte der Menschen eingegriffen. Als Beispiele nannte er die weitreichenden Quarantäne-Regelungen, Geschäftsschließungen, Versammlungs- und Kontaktverbote.

Auf diese pauschalen Bekämpfungsmaßnahmen hätten die Gerichte anfangs nicht angemessen reagiert, moniert der Amtsrichter. „Gerade zu Beginn der Corona-Krise bestimmten nicht Vernunft und Augenmaß den Inhalt sehr vieler politischer Maßnahmen, sondern pure Angst. Die Entscheidungsträger waren schlichtweg überfordert“, meint Schleif. „Nicht anders erging es den deutschen Richtern.“ Viel stärker als geschehen, hätten sie das Recht und die Freiheit der Menschen verteidigen müssen. Dies sei „auch und gerade in Krisenzeiten wie diesen“ fundamental wichtig.
mehr:
siehe auch:
- xxx (Post, )
x
x

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen