(Lösung zu Nr. 23)
(erstes Wort)
(Lösung zu Nr. 24)
(Lösung zu Nr. 24)
Die Psychologie betreffenden Posts habe ich in »Roths Psychoblog« eingestellt. Eine Liste der Musikvideos findet sich unter »Tornado’s Music Favourites« (siehe unter »Links«). Das Posten eines Videos schließt das Hinzufügen des Infotextes mit ein. (Ich bemühe mich, offensichtliche Werbung wegzulassen) Dieser gibt also nicht notwendigerweise meine Meinung wieder! Das verwendete Bild stammt aus Bob Dylan’s Video »Jokerman«. Ich speichere keine Daten!
»Von der Frage, ob die Leitfigur der RAF im Untergrund auch immer klar bei Kopf oder vielleicht krank gewesen ist, hängt auch in ihrem Fall die Entscheidung über Schuld und Strafmaß ab. Ankläger und Richter sind laut Strafprozeßordnung gezwungen, alle Tatsachen und Beweismittel auszuschöpfen, die von Bedeutung sein können -- ein Grundsatz, der auch schon im Ermittlungsverfahren gilt.
Da eine Überprüfung der Zurechnungsfähigkeit regelmäßig die Chance einer milderen Strafe einschließt, widersetzen sich Beschuldigte einer solchen Expertise nur in Ausnahmefällen. Anders Ulrike Meinhof: Offenkundig von der Sorge geplagt, Konzept und Kampf der RAF-Genossen könnten am Ende womöglich nur als Produkt eines kranken Hirns erscheinen, lehnte sie Maßnahmen zur Hirndiagnose ebenso strikt ab wie ihre Mitwirkung an einer Exploration durch den Psychiater.« (Baader-Meinhof – Klar oder krank, SPIEGEL Online, 27.08.1973)
»Hannover, 15. Juni 1972: Wer hat Angst vor Ulrike Marie Meinhof? Sie selber? Die Frau, die an diesem Tag im zweiten Stock eines Hauses an der Walsroder Straße im Hannoveraner Stadtteil Langenhagen festgenommen wurde, trug das Röntgenbild ihres eigenen Gehirns in der Handtasche.« (Jürgen Dahlkamp, SPIEGEL Online, 08.11.2002)