Freitag, 14. November 2014

Genuß und Gendersprech

GRAMMATIK  Die wissenschaftliche Erforschung des deutschen und indogermanischen Genussystems im Gegensatz zum ideologischen Gendersprech. 


Bürger und Bürgerinnen
Unser Blick in die Vergangenheit der deutschen Sprache reicht anderthalb Jahrtausende weit bis zu Fibeln und Gürtelschnallen, auf denen unsere Vorfahren einander in Runen ihre Zuneigung bekundeten.
In all dieser Zeit findet sich kein Moment, in dem die Anwesenheit einer Frau nicht der Erwähnung wert gewesen wäre.
Die von unseren Politikern so verehrten (Bürger und) Bürgerinnen sind als Begriff wie die Fülle der deutschen Städte über achthundert Jahre alt. Im Mittelalter wimmelt es von “beckerinnen, weberinnen, wirtinnen, zoube­rinnen, arzatinnen, meisterinnen, friuntinnen” und sogar einer “marnerin”, einer Seefahrerin.
Unter uns Germanen begannen zuerst die Goten im vierten Jahrhundert nach Christus mit dem Schreiben. Auch sie ließen Frauen nie unerwähnt: “frijond·s” (Freund) und “frijond·i” (Freund·in).
Unser Blick reicht weit über das Germanische hinaus. Die frühesten Schriftbelege der indo­germani­schen Sprach­familie, von der das Ger­mani­sche nur einer von dreizehn Zweigen ist, stammen von den Hethitern und sind drei­einhalb Jahr­tausende alt. Frauen­bezeich­nun­gen schöpften sie wie wir mit einem Suffix: “hassus” (König) und daraus “hassus·saras” (König·in).
Die Motion, wie man solche Frauenableitungen fachlich nennt, ist in der indo­germani­schen Kultur überall Brauch und verdrießt uns erst, seit sie keine tatsächliche Frau aus Fleisch und Blut mehr voraus­setzt, sondern Programm ist.
Unser Programm lautet: Geschlecht, Hautfarbe, sexuelle Orientierung und andere angeborene Eigen­arten sollen niemand davon abhalten, das aus seinem Leben zu machen, was er möchte.
Gesucht wird schnellstmöglich Bundesliga­fußball­trainer/Bundes­liga­fußball­trainerin. Bewerbun­gen bitte bis Samstag 15 Uhr 29 an den Hamburger Sport-Verein e.V., Syl­vesterallee 7, 22525 Hamburg!
Mit Sicherheit keine Stellenanzeige, die Frauen anlockt. Dennoch zwingt die Sitte den Inserenten, Frauen ausdrücklich zu einer Bewerbung einzuladen.
Die Sitte, nicht das Gesetz. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) beschäftigt sich zwar mit Stellenausschreibungen, erschöpft sich dabei aber in dem Gebot, dass nichtqualifizierende Eigenschaften bei der Auswahl aus den Bewerbern keine Rolle spielen dürfen. Formulierungsvorgaben oder die Sprache selbst kommen darin nicht vor.
Das schafft juristischen Kommentaren und Gerichten die Gelegenheit, sich an der Sprache abzuarbeiten.
mehr:
- Der Führerin entgegen (Belles Lettres)

Loriot - Nudel [3:07]

Veröffentlicht am 26.05.2014
Hochgeladen mit Free Video Converter von Freemake http://www.freemake.com/de/free_video...
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen