Am Dienstag dieser Woche ist die vietnamesische Flüchtlingsfamilie Tuong und Sang Nguyen aus dem niedersächsischen Hoya mit ihren beiden in Deutschland geboren Kindern, Esther und Andre, um drei Uhr morgens von der Polizei aus dem Schlaf gerissen und zur Abschiebung nach Frankfurt am Main gebracht worden. Nur die älteste Tochter durfte hier bleiben. Herr Tuong lebte seit 1992 in Deutschland. Die Kinder Esther und Andre sind hier geboren. Seit 16 Jahren arbeitete der Familienvater in Hoyerhagen in einer Baumschule. Die Familie (Foto re.) galt als vorbildlich integriert.
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Recht ist Recht und muß Recht bleiben. Trotzdem ist die Abschiebung – sei es einer Einzelperson, sei es einer ganzen Familie – nach 19 Jahren – zumal die Leute voll integriert sind – ein furchtbarer und retraumatisierender Vorgang, auch wenn die Leute hier illegal gelebt haben. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (siehe nds-fleurat.org) darf eine Abschiebung jedenfalls dann nicht erfolgen, wenn die Betroffenen in Deutschland integriert und verwurzelt sind und die Abschiebung daher im Ergebnis einer zweiten Vertreibung gleich käme. Ich finde, das ist eindeutig. Und daher ist das scheinbare Recht, welches Innenminister Schünemann hier bei Nacht und Nebel umsetzen läßt, Unrecht. Aber auch, wenn es die wiederholten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht geben würde: was hier geschieht, ist unmenschlich.
siehe auch einen Artikel auf inforiot über die Abschiebeprobleme einer Familie Nguyen in Brandenburg (2001!), hier vor allem den Kommentar.
Allerdings bleiben Fragen offen: Wieso haben die Gerichte und wieso hat der Petitionsausschuß so entschieden?
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