Bei den freien Wahlen, die auf das Ende des weißen Apartheidregimes (1990/91) in Südafrika folgten, zeigte sich immer wieder das gleiche Bild: In Schlangen steht die schwarze Bevölkerung vor den Wahllokalen, es herrscht eine Art Volksfeststimmung und noch immer verstehen es viele als Privileg, wählen zu dürfen. Die Wahlbeteiligung war und ist entsprechend hoch und erreicht Werte, die in Europa und den USA nur selten verzeichnet werden.
Schlange von Wählern vor einem Wahllokal in Johannesburg (Foto, 2009) |
Der Weg zum Wahlrecht war lang für die Farbigen in Südafrika. Das weiße Regime Südafrikas hatte die Bevölkerung 1950 per Dekret in drei Rassen eingeteilt: Weiße, Bantu (Schwarzafrikaner) und Coloured (Farbige, weder Weiße noch Bantu). Die einheimischen Schwarzafrikaner besaßen bis in die 1990er-Jahre keinerlei Wahlrecht bei Wahlen im »Kernland«. Die Unterstützung der Farbigen wollte sich das weiße Regime durch eine Verfassungsänderung sichern, die den Farbigen für 1984 erstmals das Wahlrecht zusprach, jedoch nur für eine eigene Kammer. Anlässlich des Protests der schwarzen Bevölkerung betonte die Regierung, das von den Schwarzen geforderte Prinzip »One man, one vote« (Ein Mensch, eine Stimme) werde es niemals geben. Zehn Jahre später war das Regime verschwunden.
Wahlen 1994
▪︎ African National Congress (ANC) gewinnt die Mehrheit
▪︎ Nelson Mandela wird Regierungschef
▪︎ Südafrika überwindet politische Isolation
Harenberg – Abenteuer Geschichte 2014
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