Donnerstag, 2. Juli 2015

Universitäres Gendersprech

Keine Rechtsgrundlage für Punktabzug 
Der Verkehrswesenstudent Sebastian Zidek hat durchgesetzt, dass er seine Prüfungs- und Seminararbeiten an der Technischen Universität Berlin nicht mit Binnen-Is, Sternchen oder Unterstrichen in Personenbezeichnungen versehen muss.

Stein des Anstoßes waren die Richtlinien des Seminars "Einführung in das Verkehrswesen", in denen es hieß, eine "gendersensible Sprache" werde "in einer wissenschaftlichen Arbeit erwartet". Begründet wurde die Forderung am Ende des Absatzes lediglich mit dem Verweis "BMFSFJ 2012". Zideks wissenschaftliche Neugier ließ ihn diese Behauptung nicht einfach schlucken. Stattdessen schrieb er auf den Rat des Portals ScienceFiles hin die Lehrkraft an und verlangte weitere Erläuterungen dazu .

Die Lehrkraft schrieb ihm zurück, das Gendern sei "eine Vorgabe seitens der TU Berlin", deren Nichtberücksichtigung einen Punktabzug zur Folge habe. Außerdem habe es sich "inzwischen als gesellschaftlicher Konsens auch in wissenschaftlichen Ausarbeitungen niedergeschlagen". Und wenn er sich entschließe, eine Prüfung oder Seminararbeit stattdessen nur auf Wissenschaftlichkeit und Lesbarkeit hin auszurichten und dafür eine schlechtere Note bekomme, dann werde ihm "alles diskutieren" nichts helfen.

mehr:
- Lehrkraft darf Studenten nicht zum Gendern zwingen (Peter Mühlbauer, Telepolis, 29.06.2015)

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