Samstag, 8. August 2015

Anfangsverdacht für Landesverblödung

Nehmen wir mal an, unsere Bundeskanzlerin dreht gesundheitlich ab und wird als nicht zurechnungsfähig eingeschätzt. Man kann sie nur mit einem konstruktiven Misstrauensvotum aus dem Amt entfernen. Ich glaube nicht, dass ein anderer Weg möglich wäre. Aber wie ist das mit gehobenen Beamten? Was passiert, wenn zum Beispiel ein Generalbundesanwalt die Kontrolle über sein Handlungen verliert (z.B. Alzheimer)? Gibt es da ein Vier-Augen-Prinzip? Was passiert, wenn zwei an einer wichtigen Zentralstelle der Macht katastrophale Fehler verursachen, die nachhaltig den Glauben in den Rechtsstaaten gefährden? Wer beruft die Leute ab? Diese Fragen stellt man sich zwangsläufig, wenn man die ungeheuerlichen Vorwürfe liest, die gegen netzpolitik.org erhoben werden.

Es ist unfassbar, skandalös und ich habe nicht die Worte, um meine Aufgewühltheit darzustellen. Vor kurzen kam die SPIEGEL-Affäre mal im Fernsehen und ich habe gedacht, so etwas könnte sich heute nicht mehr wiederholen. Rudolf Augstein war 103 Tage in Untersuchungshaft! Danach flogen zwei Staatssekretäre und Strauß aus dem Kabinett. Keiner wollte es gewesen sein.
mehr:
- Peinlichkeit hat einen Namen: Bundesstaatsanwaltschaft (AlterMannBlog, 31.07.2015)

Generalbundesanwalt Range: Überwachung durch die NASA gibt es nicht [0:12]

Veröffentlicht am 15.12.2013
Video-Quelle: heute show
Piratenpartei mitmachen → www.piratenpartei.de/mitmachen/

Heute Show: Generalbundesanwalt Range informiert über den Stand des "SNA"-Skandals [7:10]

Veröffentlicht am 12.06.2014
06.06.2014 - Folge 156
siehe auch:
- Anfangsverdacht für Landesverblödung (Markus Kompa, Telepolis, 05.08.2015)
Warum, zum Henker, brauchen Staatsanwälte strafrechtliche Gutachten?
Die behördliche Behandlung des Falles "netzpolitik.org" wirft etliche Fragen auf. Die Beauftragung externer Gutachter durch die Generalbundesanwaltschaft für das Vorliegen eines Anfangsverdachts für Landesverrat ergibt keinen so rechten Sinn. Denn zuständig und hoffentlich qualifiziert zur Beurteilung strafrechtlicher Fragen sind die Staatsanwälte und Ermittlungsrichter. Gutachten benötigen Juristen nur dann, wenn zur Bewertung von Tatsachen der eigene Sachverstand nicht ausreicht.


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