Ist der deutsche Anti-IS-Einsatz juristisch in Ordnung? Der Völkerrechtler Daniel-Erasmus Khan hegt große Zweifel. Der Professor der Münchner Bundeswehr-Uni wirft der Politik mangelnde Sorgfalt und Verantwortung vor.
So taugt die angesprochene Sicherheitsratsresolution schon deswegen nicht als Rechtfertigung, weil darin gerade nicht von der Art von Maßnahmen die Rede ist, die eine Ausnahme vom Gewaltverbot bilden. Und ein Selbstverteidigungsrecht gäbe es zwar, wenn ein militärischer Angriff vorläge; dann dürfte die Bundesrepublik auch ohne Sicherheitsrats-Resolution Frankreich militärisch zur Seite stehen. Nur: Frankreich wurde nicht von einem fremden Staat attackiert, denn der IS ist ja kein Staat, auch wenn er sich als solchen bezeichnet. Und selbst wenn man bei einem Angriff nicht-staatlicher Akteure ein Verteidigungsrecht anerkennen will, so ist die hohe Gewaltschwelle, die der Internationale Gerichtshof dafür fordert, vorliegend sicher noch nicht überschritten: Paris war ein schwerer Terroranschlag, mehr aber auch nicht. Andernfalls droht die Weltordnung in einer Spirale militärischer Gewalt zu versinken, was die Uno-Charta ja gerade verhindern will.
Zur Verteidigung eines anderen Staates darf die Bundeswehr - so das Bundesverfassungsgericht - nur eingesetzt werden im Rahmen eines sogenannten Systems kollektiver Sicherheit. Das sind die Uno oder auch die Nato. Für die EU wird das zwar nunmehr auch behauptet, ist aber sehr umstritten und ungeklärt: Irgendeine militärische Struktur jedenfalls weist die EU bisher nicht auf. […]
Wann wäre ein sorgfältiges, verantwortungsvolles Abwägen der völkerrechtlichen Pro- und Kontra-Argumente mehr geboten, wenn nicht bei der Frage "Krieg oder Frieden"? Der Zeitdruck, unter dem derzeit die politischen Entscheidungen in Berlin gefällt werden, lässt das aber offenkundig nicht zu. Das ist bedauerlich. Bundesregierung und Bundestag scheinen jedenfalls dem Völkerrecht nicht den gebührenden Stellenwert einzuräumen.
mehr:
- Syrien-Einsatz der Bundeswehr: "Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hätte gute Chancen" (Dietmar Hipp im Interview mit Völkerrechtler Daniel Erasmus Khan, SPON, 03.12.2015)
mein Kommentar:
Die Talkshow-Welle läuft zur Zeit wieder auf Hochtouren, es geht um den Islamischen Staat, die Anschläge in Paris und den Bundeswehr-Einsatz in Syrien. Ich habe keine Talkrunde über die Notwendigkeit debattieren sehen, das Völkerrecht zu beachten. Und ich behaupte, daß das Völkerrecht für die scheinbare Notwendigkeit, gegen den IS in den Krieg zu ziehen, kaum eine Rolle spielt. Es ist eher so wie ein Schlips: Man sollte bei einem Empfang zwar einen dabei haben, aber es geht zur Not auch ohne. Wenn Putin die Krim »annektiert«, ist in unseren Medien das Geschrei groß, aber bei der Entscheidung für einen militärischen Einsatz auf der anderen Seite des Mittelmeers hat das Völkerrecht in der öffentlichen Diskussion kaum Gewicht. Es gab einmal eine Zeit, da war (bzw. nahmen wir) das Völkerrecht wichtig…
siehe auch:
- Kampf gegen den "Islamischen Staat" Bundeswehr-Einsatz in Syrien ist völkerrechtlich gerechtfertigt (Jost Müller-Neuhof, Tagesspiegel, 01.12.2015)
- Bundeswehreinsatz in Syrien: Aus Liebe zu Frankreich (Johanna Roth, ZEIT Online, 27.11.2015, beachte auch die Kommentare!)
- Der Einsatz der Bundeswehr im internationalen bewaffneten Konflikt im Irak und Syrien im Licht von Verfassungs- und Völkerrecht - Eine kleine Presseschau (Linksunten.indymedia.org, 01.12.2015)
- Tausende Angriffe – Ein Jahr US-Bombenkrieg im Irak und in Syrien: Attacken werden ausgeweitet. Russische Regierung warnt vor weiterer Destabilisierung (Karin Leukefeld, junge Welt, 05.08.2015, gefunden bei AG Friedensforschung)
Syrien-Posts (15.10. u. 01.11.2015)
siehe auch:
- Frieden muss gestiftet werden – Europas Sündenfall: der Kosovo-Krieg (Post, 24.11.2014)
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