Montag, 29. April 2019

"Der Westen und die NATO haben so viel Dreck am Stecken" Oberstleutnant a.D. Jürgen Rose

"Der Westen und die NATO haben so viel Dreck am Stecken" Oberstleutnant a.D. Jürgen Rose {39:15}

Der Fehlende Part
Am 29.04.2019 veröffentlicht 
"Wenn das Recht mit Füßen getreten wird, dann ist eine Pflicht, das Recht zu verteidigen" – Oberstleutnant a.D. Jürgen Rose erklärt, warum er 2007 den Dienst verweigert hat.
Jürgen Rose ist außerdem Publizist und SPD-Mitglied, und diese Woche zu Gast bei "Der Fehlende Part". Jasmin sprach mit Herrn Rose über die Wahrnehmung von Whistleblowern in den ehemals eigenen Reihen, aber auch über Kriege ohne UN-Mandat.
In seinen zahlreichen Veröffentlichungen äußert er sich vor allem kritisch gegenüber der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Rose setzt sich zudem friedenspolitisch ein und ist Vorstand des Arbeitskreises Darmstädter Signal. 

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siehe auch:
Frieden muss gestiftet werden. Exempel Kosovokrieg oder: das Völkerrecht als Gegner (Daniela Dahn, Eröffnungsvortrag der 5. Hubertusburger Friedensgespräche, gehalten am 9. September 2014 auf Schloss Hubertusburg in Sachsen, zuerst erschienen in: Blätter für deutsche und internationale Politik 11/2014, gefunden auf danieladahn.de)
Geist oder Ungeist der Generalität (Jürgen Rose, Ossietzky 11/2006)
Kosovo-Krieg und Interesse - einseitige Anmerkungen zur Geopolitik (Erich Schmidt-Eenbohm, geheimdienste.info, undatiert – 2000? – PDF)
Analysiert man den mehrmonatigen Interventionskrieg, den die Nordatlantische Allianz unter Regie der USA[8] im Kosovo geführt hat, so lässt sich unterhalb der weichen Schale humanitärer und moralischer Legitimationsmuster, mit denen eine zumeist nur oberflächlich informierte Öffentlichkeit abgespeist wurde, ein harter Kern realpolitischer Kalküle identifizieren, die das Handeln der US-amerikanischen Administration determinierten.
Erstmalig ist es auf Druck der USA gelungen, eine kriegerische Intervention durch die Nordatlantische Allianz ohne ein Mandat der UNO oder der OSZE ins Werk zu setzen. Damit war die auf Multilateralismus angelegte UNO, insbesondere der laut Charta der Vereinten Nationen für die internationale Friedenssicherung allein zuständige Sicherheitsrat, in dem „nach der Verschiebung der Machtbalance nach dem Kalten Krieg Russland und China ein der neuen Kräftekonstellation unziemliches Veto-Recht ... behielten“,[9] entmachtet. 
Die »Verachtung der Führungsmacht gegenüber dem Regelwerk internationaler Ordnung«[10] hat mittlerweile dramatische Ausmaße angenommen:
„Der Internationale Gerichtshof, die UNO und andere Institutionen seien unerheblich geworden, erklärten die obersten US-Behörden unumwunden, weil sie nicht langer den US-Vorgaben folgen wurden, wie dies noch in den ersten Nachkriegsjahren der Fall war.“[11] Die Vereinigten Staaten implementieren somit rigoros ihre Politik des Unilateralismus, die auf eine Befreiung von den Fesseln der Einbindung in die Regelwerke internationaler Organisationen Hand in Hand mit der Maximierung des autonomen Entscheidungsspielraums für die US-Außenpolitik abzielt. 
Zugleich wurde durch den Beschluss der NATO zum Angriff auf die Bundesrepublik Jugoslawien ein Präzedenzfall für die Selbstmandatierung des zentralen Instruments amerikanischer Machtprojektion für internationale Krisen- und Kriegsinterventionseinsätze in zukünftigen Konflikten geschaffen.
[Die Fiktion vom militärischen Humanismus – Der NATO-Krieg gegen Jugoslawien zwischen Interessen und Moral, Jürgen Rose, Wissenschaft und Frieden 2000-2]

[…] Eine amerikanische Limousine, in der hinter dem amerikanischen Fahrer Europäer sitzen, ist noch kein europäisches Auto.
Der postnationale Krieg, der mit dem Nato-Luftangriff begonnen hat, ist ein amerikanischer Krieg, nicht, weil die US-Soldaten die erste Geige spielen, sondern wegen des Weltbilds, das ihm zugrunde liegt. Die Interventionskriege, die die Amerikaner im 20. Jahrhundert geführt haben, waren immer moralisierende und moralisierte Kriege. So gesehen war ein amerikanischer Krieg immer eine Fortsetzung der Moral mit anderen Mitteln. Der Typus des amerikanischen Kriegs begann, als Präsident Wilson 1917 in den Ersten Weltkrieg gegen Deutschland eingriff, mit der Begründung: “Der gegenwärtige deutsche U-Boot-Krieg gegen Welthandel ist ein Krieg gegen die Menschheit.” Dieses Muster hat sich kurz vor der Jahrtausendwende wiederholt, da sich auch die Nato-Staaten auf einen höheren Begriff, auf Europa nämlich, berufen, um ihren Verzicht auf den vermittelnden neutralen Status und ihren humanitären Eingriff zu rechtfertigen.
Wenn die “Menschheit” auf die Kriegsfahne geschrieben wird, wandelt sich die Erdkugel in einen Weltstaat, in dem nationale Staatenkriege keinen Platz mehr haben, denn Frieden bedeutet nach dieser Logik des amerikanischen Krieges einen Zustand, in dem kein Unrecht begangen wird. Folglich ist der Interventionskrieg kein Krieg mehr, sondern ein Versuch, das Recht durchzusetzen und die Ordnung wieder herzustellen, eine polizeiliche Aktion.  
[Die Handschrift des großen Bruders – Warum Asien den Kosovo-Krieg ganz anders interpretiert, Tan Minoguchi, Süddeutsche Zeitung, 18.05.1999, gefunden auf minoguchi.de]


aus Putins Rede vom 25.09.2001 (Wortprotokoll auf der Seite des Deutschen Bundestages):
»Trotz allem Positiven, das in den vergangenen Jahrzehnten erreicht wurde, haben wir es bisher nicht geschafft, einen effektiven Mechanismus der Zusammenarbeit auszuarbeiten. Die bisher ausgebauten Koordinationsorgane geben Russland keine realen Möglichkeiten, bei der Vorbereitung der Beschlussfassung mitzuwirken. Heutzutage werden Entscheidungen manchmal überhaupt ohne uns getroffen. Wir werden dann nachdrücklich gebeten, sie zu bestätigen. Dann spricht man wieder von der Loyalität gegenüber der NATO. Es wird sogar gesagt, ohne Russland sei es unmöglich, diese Entscheidungen zu verwirklichen. – Wir sollten uns fragen, ob das normal ist, ob das eine echte Partnerschaft ist.«

aus Putins Rede auf der 43. Münchner Sicherheitskonferenz (9.-11. Februar 2007)
»Ich habe [den italienischen Verteidigungsminister] so verstanden, dass die Anwendung von Gewalt nur dann als legitim gilt, wenn s Eröffnungsvortrag der 5. Hubertusburger Friedensgespräche, gehalten am 9. September 2014 auf Schloss Hubertusburg in Sachsen die auf der Grundlage einer Entscheidung der NATO, der EU oder der UNO basiert. Wenn er das tatsächlich meint, dann haben wir verschiedene Standpunkte. Oder ich habe mich verhört. Legitim ist eine Anwendung von Gewalt nur dann zu nennen, wenn ihr ein UNO-Beschluss zu Grunde liegt. Und man darf die UNO nicht durch die NATO oder die EU ersetzen.«
Bundeswehr: Geheime Aufrüstungspläne & neue Globalstrategie - Oberstleutnant a.D. Jürgen Rose [2:15:42]

Marxismo
Am 22.05.2017 veröffentlicht 
Geheime Aufrüstungspläne und die neue Globalstrategie der Bundeswehr - Jürgen Rose - Oberstleutnant a.D - Deutschlands neue Wehrmacht – Über die “Transformation” der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Interventionstruppe im Dienste nationaler Interessen - Vortrag von Oberstleutnant a.D. Jürgen Rose am 18.02.2016, Vorstandsmitglied des Darmstädter Signal.
Die Bundeswehr im Krieg? Warum sind deutsche Soldaten in Syrien, in der Türkei, in Mali?
Herr Rose weist ausführlich das Friedensgebot des Grundgesetzes nach. Es begrenzt den verfassungsrechtlich erlaubten Gebrauch deutscher Streitkräfte (GG Art.26, Art.25 und Art.24) auf die im Völkerrecht vorgesehenen Fälle. Das Bundesverfassungsgericht klärte 1994, dass der militärische Einsatz der Bundeswehr auch außerhalb der Landesgrenzen, aber im Rahmen der kollektiven Sicherheit erlaubt ist. Erst 2005 wurde der Verteidigungsbegriff präzisiert zu dem Recht auf Notwehr und zu dem Recht auf Nothilfe für andere Staaten – entsprechend dem § 51 der Charta der Vereinten Nationen.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten “nie wieder Krieg“, die meisten Menschen heute auch nicht. Die Entgrenzung des Bundeswehrauftrages nach dem Kalten Krieg hat aber zum Ziel, die Fähigkeit der Bundeswehr zu steigern, einen Krieg zu führen. Der Paradigmenwechsel von der Verteidigung hin zur globalen Interventions- und Angriffsfähigkeit spiegelt sich in den Rüstungsbeschaffungsprogrammen: Das Verteidigungsministerium kauft Satelliten, Drohnen, Langstreckentransportflugzeuge, Kampf- und Transporthubschrauber, gepanzerte Gefechtsfahrzeuge, Kampfflugzeuge, Marschflugkörper, Über- und Unterwasserkampfschiffe. Innerhalb der letzten zehn Jahre wurden die deutschen Militärausgaben um 20% gesteigert.
Die neue deutsche Sicherheitspolitik wird politisch mit der Übernahme vermehrter internationaler Verantwortung begründet. Thomas de Maizière: „Wohlstand erfordert Verantwortung.“ – „Wir haben ein nationales Interesse am Zugang zu Wasser, zu Lande und in der Luft.“
Sehr deutlich erklärte es Horst Köhler nach seinem Truppenbesuch in Afghanistan: …, warum Deutschland … Krieg führt, nämlich weil … “ein Land unserer Größe mit der Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen.“
Die Entgrenzung des Bundeswehrauftrages zeigt sich auch bei der Rechtfertigung des Einsatzes der Streitkräfte. Sie dienen nicht mehr nur der Verteidigung, sondern auch der präventiven Selbstverteidigung und der antizipatorischen Nothilfe für Bündnispartner im Rahmen einer „Responsibility to Protect“ (um Menschenrechte in anderen Ländern durchzusetzen, d.h. Menschen zu schützen).v Jürgen Rose stellt die Frage, inwieweit die Sicherheitspolitik den Boden des Grundgesetzes nicht längst verlassen hat. Das Bundesverwaltungsgericht vom 21.06.2005 betont in seinem Urteil: „…dass der Einsatz der Bundeswehr zur Verteidigung, mithin stets nur als Abwehr auf einen militärischen Angriff erlaubt, jedoch nicht zur Verfolgung, Durchsetzung und Sicherung ökonomischer oder politischer Interessen.“v Jürgen Rose warnt vor der Entwicklung, dass der Einsatz der Bundeswehr einer Macht- und Interessenspolitik dient und vor dem Hintergrund der "Globalisierung" missbraucht wird.v Da sich der Einsatz der Truppen für eine humanitäre Intervention nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt, fordern einige Politiker eine Grundgesetzanpassung durch eine Erweiterung des Artikels 87a.
Jürgen Rose erteilt diesen Forderungen eine Absage, warnt vor der schleichenden Rehabilitierung des Krieges, fordert das grundgesetzliche Friedensgebot zu stärken und friedensstörende Handlungen unter Strafe zu stellen. Frieden durch Recht! Sein Vorschlag ist die Novellierung des §80 STGB: Wer vorsätzlich eine Handlung unternimmt, die gegen die in Kap.1 Abs.1 und 2 ihrer Satzung kodifizierten Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstößt und damit eine Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder mit mit lebenslanger Haft bestraft.


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