Laut der spanischen Tageszeitung El Pais hat die UKCA vorläufig einen Antrag eines spanischen Richters abgelehnt , Assange über die Vorwürfe zu befragen, dass die spanische Sicherheitsfirma Undercover Global SL ihn ausspioniert habe, während er in der ecuadorianischen Botschaft in London war. Der Richter Jose de la Mata hat um ein Interview mit Assange per Videolink gebeten und eine Europäische Ermittlungsanordnung (European Investigation Order, EIO) erlassen. Der Fall betrifft die Rolle von David Morales, Direktor der Sicherheitsfirma, der beschuldigt wird, Überwachungsmaterial, einschließlich der Überwachung der vertraulichen Treffen von Assange mit seinen Anwälten, direkt an die CIA weitergeleitet zu haben.
Einige der angeblichen Gründe für die Weigerung der britischen Behörden zur Zusammenarbeit sind, dass die britische Polizei diese Art von Befragungen durchführt, dass keine Videokonferenzen zur Verfügung stehen, um Zeugenaussagen anzuhören, und dass die Gerichtsbarkeit unklar ist. El Pais weist darauf hin, dass die britische Antwort in solchen Anfragen nach einer standardmäßigen justiziellen Zusammenarbeit beispiellos ist.
Die Auswirkungen der Beteiligung der CIA an der Spionage von Assange wurden von Assanges Anwalt Mark Summers bei der Gerichtsverhandlung von Assange am 21. Oktober klargestellt, als er erklärte:
"Der amerikanische Staat hat sich aktiv an privilegierten Gesprächen zwischen Herrn Assange und seinem Anwalt beteiligt ."
Eine solche Verletzung von Assanges Rechten sollte ausreichen, um den Auslieferungsversuch der USA zu beenden. Die Weigerung des Vereinigten Königreichs, sich an ein Standardverfahren zu halten, kann daher als Versuch angesehen werden, die Fähigkeit der USA zu schützen, ihn auszuliefern. Die Entlassung der Richterin Vanessa Baraitser von Summers Plädoyer, mehr Zeit für die Vorbereitung der Auslieferungsanhörung im Februar zu lassen, angesichts der Bedeutung des spanischen Falls, ist ein weiterer Beweis dafür, dass das Vereinigte Königreich eine festgelegte Tagesordnung hat. In diesem Fall wird es den USA nicht gestattet sein, Menschenrechts- und Rechtsverletzungen in die Quere zu kommen. Zu diesem Zweck wird Assange das ordnungsgemäße Verfahren verweigert und die Möglichkeit, sich innerhalb des Vereinigten Königreichs zu verteidigen.
mehr:
- Der britische Missbrauch von Assange geht weiter: Blockierung spanischer Ermittlungen, Anpassung an US-amerikanische Forderungen (Nina Cross, 21stcenturywire.com, 05.11.2019 – Original)
siehe auch:
- Die westlichen Völker können noch nicht einmal den Journalisten retten, der ihnen die Wahrheit gesagt hat (Post, 06.11.2019)
- 9 Jahre lang Vergewaltigungsvorwürfe gegen Julian Assange am Köcheln halten: Alle Achtung! (Post, 05.11.2019)
- Assange, der Zorn der Mächtigen, Menschenrechte, Folter und das dröhnende Schweigen des Mainstream (Post, 04.11.2019)
- Julian Assange: Das kollektive Medien-Schweigen zur Folter oder Das Abwürgen der Meinungsfreiheit (Post, 31.10.2019)
Der UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer hat seine Position zum Fall Assange noch einmal klar gestellt – doch keine Zeitung wollte den Beitrag drucken
Der Sonderberichterstatter des Hochkommissariats für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen, der Schweizer Nils Melzer, der zusammen mit zwei medizinischen Experten Julian Assange im Gefängnis besuchen konnte, hatte in seinem Gutachten am 31. Mai 2019 von der massiven "psychologischen Folter" gesprochen, der Assange seit Jahren ausgesetzt werde und ein sofortiges Ende der "kollektiven Verfolgung" des Wikileaks-Gründers gefordert. "In 20 Jahren Arbeit mit Opfern von Krieg, Gewalt und politischer Verfolgung", so Nils Melzer, "habe ich noch nie erlebt, dass sich eine Gruppe demokratischer Staaten zusammenschließt, um ein einzelnes Individuum so lange Zeit und unter so geringer Berücksichtigung der Menschenwürde und der Rechtsstaatlichkeit bewusst zu isolieren, zu verteufeln und zu missbrauchen".
Klarer und deutlicher als in dem Statement des UN-Folterexperten kann man kaum benennen, welchem menschenunwürdigen Unrecht Julian Assange seit Jahren ausgesetzt ist, doch abgesehen von einigen alternativen Medien erregten diese Anklagen kein größeres Aufsehen. Sie verschwanden sofort wieder aus den Nachrichten und der britische Außenminister Jeremy Hunt verbat sich die "hetzerischen Anschuldigungen" des UN-Berichterstatters.
Zur Klarstellung seiner Position und seiner Argumente hatte Nils Melzer dann im Juni einen Artikel verfasst und ihn dem Guardian, der Times, der Financial Times, dem Sydney Morning Herald, dem Australian, der Canberra Times, dem Telegraph, der New York Times, der Washington Post, der Thomson Reuters Foundation und Newsweek zur Veröffentlichung angeboten. Keine dieser Zeitungen wollte ihn veröffentlichen und er erschien dann online auf medium.com (Demasking the Torture of Julian Assange).
[Mathias Bröckers, Präzedenzfall WikiLeaks, Telepolis, 01.07.2019 – Hervorhebung von mir]
[Die Arbeitsgruppe] kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass Assange seit dem 7. Dezember 2010 verschiedenen Formen der Freiheitsentziehung ausgesetzt sei. Dies sei unter anderem auf die Untätigkeit Großbritanniens und Schwedens zurück zuführen.[1] Der Schutz Einzelner vor willkürlicher Festnahme resultiert aus dem Recht auf persönliche Freiheit[2] und ist ein Kernbestandteil des internationalen Menschenrechtsschutzes. Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte sollten nicht für politische Ziele zweckentfremdet werden. Angesichts der Menschenrechtsverletzungen, die täglich weltweit verübt werden, demonstriert dieser Fall, wie die wichtige Arbeit einer UN-Arbeitsgruppe zur bloßen Farce verkommen kann. Es stellt sich die Frage, ob sie anfällig für politischen Missbrauch ist. […]
Allerdings liegt seit Ende des Jahres 2010 ein von der schwedischen Staatsanwaltschaft ausgestellter Europäischer Haft befehl vor, in dem Assange Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Nötigung von zwei schwedischen Frauen in Stockholm vorgeworfen werden.[15] Kraft dieses Europäischen Haftbefehls hat Großbritannien die Pflicht, Assange an Schweden zu über geben. Zudem zeigen allein die Tatsache, dass Assange offensichtlich Zugang zu einem gerichtlichen Verfahren hatte – in dessen Rahmen er gegen Kaution freigelassen wurde –, und der nicht unangemessene Zeitraum der Inhaftierung, dass hier kaum von ›Willkür‹ gesprochen werden kann.[16] Auch mit der Begründung tut sich die Arbeitsgruppe offensichtlich schwer. Sie weist darauf hin, dass diese Haft der Beginn einer länger andauernden Episode darstellt. Allerdings hat Assange dies eigenverantwortlich herbeigeführt, indem er sich der Auslieferung nach Schweden durch seine Flucht in die ecuadorianische Botschaft entzogen hat. […]
Diese Ausführungen verdeutlichen, dass es für die Beantwortung der Frage, ob es sich um eine Freiheitsentziehung handelt, wesentlich darauf ankommt, wer die betreffende Person in die fragliche Situation verbringt und ob diese Verbringung mit Zwang erfolgt. Nachdem der britische Oberste Gerichtshof am 30. Mai 2012 das Auslieferungsersuchen Schwedens bestätigt hatte,[24] suchte Assange am 19. Juni 2012 Zu ucht in der ecuadorianischen Botschaft in London. Er stellte einen Asylantrag und Ecuador gewährte ihm Botschaftsasyl. Die WGAD bewertet diesen Auf enthalt in der Botschaft als Fortsetzung der Freiheits entziehung. Allerdings übersieht sie, dass er freiwillig und eigenständig in die Botschaft gegangen ist und sich nach wie vor unter diesen Bedingungen dort aufhält.
[Ayşe-Martina Böhringer, Der Fall Assange – eine Bühne für politisches Theater?, Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen 4/2016 – Hervorhebungen von mir]
Der britische Außenminister Hammond weist den Uno-Bericht über WikiLeaks-Gründer Julian Assange zurück. In dem Gremium säßen Laien, keine Juristen.
Ein Uno-Gremium stellt sich auf die Seite von Julian Assange: Der Aufenthalt des WikiLeaks-Gründers in der Botschaft Ecuadors in London sei willkürliche Haft, urteilt eine Expertengruppe des Menschenrechtsrats. Der Protest aus London ließ nicht lange auf sich warten: Der Bericht der Vereinten Nationen sei "offen gestanden lächerlich", sagte nun Außenminister Philip Hammond.
"Ich weise die Entscheidung dieser Arbeitsgruppe zurück", sagte Hammond am Freitag. Es handele sich nicht um Juristen, sondern um Laien. "Julian Assange flieht vor der Justiz." Er verstecke sich in der Botschaft. Die Regierung will das Gutachten nun anfechten.
Auch die schwedische Regierung betrachtet den Aufenthalt von Assange in der Botschaft nicht als Haft. In einem Brief an die Uno-Arbeitsgruppe schrieb der Leiter der Rechtsabteilung im schwedischen Außenministerium Anders Rönquist: "Herr Assange hat sich dazu entschieden, freiwillig in der ecuadorianischen Botschaft zu bleiben, und die schwedischen Behörden haben keinen Einfluss auf seine Entscheidung, dort zu sein. Es steht Herrn Assange frei, die Botschaft zu jeder Zeit zu verlassen." Rönquist betonte, es seien nicht die Maßnahmen der schwedischen Behörden, die Assange seiner Freiheit beraubt hätten.
[Uno-Bericht – Britische Regierung nennt Assange-Urteil lächerlich, SPON, 05.02.2016]
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