Namens und im Auftrag der Antragstellerin wird beantragt,
- dem Antragsgegner zu untersagen, bei sinkender bzw. gleichbleibender SARS-CoV-2-Positivenquote wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
- dem Antragsgegner zu untersagen, bei einer Positivenrate von einem derart niedrigen Wert wie rund 1%, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die Entwicklung sei (sehr) beunruhigend,
- dem Antragsgegner zu untersagen, bei Zusammenfassungen einzig die absolute Anzahl der positiven SARS-CoV-2-Tests darzustellen bzw. darauf basierend die kumulativen Fallzahlen oder die Inzidenz ohne Nennung der Positivenquote und des starken Einflussfaktors eines bedeutsamen Testanstieges auf die absoluten Zahlen,
- den Antragsgegner zu verpflichten, die unter 1. genannten Behauptungen in seinen täglichen Lageberichten zu COVID-19 vom 25. bis einschließlich 28.08.2020 zu widerrufen und in der Weise richtigzustellen, in der er die Behauptungen verbreitet hat und 5. dem Antragsgegner die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.
mehr:
- Antrag auf einstweilige Anordnung (Bernard Korn & Partner, Bad Kreuznach, 30.08.2020)
siehe auch:
- Kollabierte Kommunikation: Was, wenn am Ende «die Covidioten» recht haben? (Milosz Matuschek, NZZ, 01.09.2020)
- Corona: Das immer deutlicher beschädigte Vertrauen in eine gute Ordnung der Dinge. (Post, 01.09.2020)
- Corona, Demo Berlin, Rede von David Claudio Sieber (Samuel Eckert Livestream 29.08.2020) (Post, 29.08.2020)
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