Die Bundesregierung treibt die von Datenschützern kritisierte Ausweitung der Nutzung der Steuer-ID weiter voran. Bundesarbeitsminister Heil plant ihre Nutzung für die digitale Rentenübersicht. Innenminister Seehofer plant ihre Umwandlung in eine Bürgernummer
Bundesarbeitsminister Heil plant die Ausweitung der Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer im Rahmen der digitalen Rentenübersicht. Das Online-Portal soll Bürger ab 2023 über individuelle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung informieren. Wer das Online-Portal nutzen will, muss darin einwilligen, dass seine SteuerID für nicht-steuerliche Zwecke verwendet wird. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 26.08. vor.
Die Steuer-ID wurde 2008 mit der Zusicherung eingeführt, dass sie nur für steuerliche Zwecke verwendet werde. Bereits damals warnten Datenschützer davor, dass die Zweckbindung schrittweise durch entsprechende Gesetze aufgelockert werden könnte, um den Weg hin zu einem verfassungsrechtlich bedenklichen einheitlichen Personenkennzeichen zu ebnen.
Der aktuelle Gesetzentwurf zur digitalen Rentenübersicht weist nun darauf hin, dass die Steuer-ID "mit Einwillligung der betroffenen Person auch für außersteuerliche Zwecke verwendet werden kann". Tatsächlich hatten CDU/CSU und SPD 2017 im Rahmen des Gesetzes "zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften" unter Berufung auf die Datenschutzgrundverordnung dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen.
Zur Umsetzung der nun geplanten digitalen Rentenübersicht wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine "Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht" geschaffen. Bei einer Anfrage soll der Bürger seine Steuer-ID angeben, danach werden seine Daten bei den Vorsorgeeinrichtungen abgerufen und ihm gebündelt in einer Übersicht gezeigt. Mit seiner Einwilligung können die Daten nach der ersten Anfrage im Portal gespeichert werden.
Der Gesetzentwurf sieht allerdings auch vor, dass die Steuer-ID schon vor einer etwaigen Anfrage bei den an das Portal angebundenen Vorsorgeeinrichtungen erfasst und dem jeweiligen Kundensatz zugeordnet sein muss.
Bundesarbeitsminister Heil plant die Ausweitung der Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer im Rahmen der digitalen Rentenübersicht. Das Online-Portal soll Bürger ab 2023 über individuelle Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung informieren. Wer das Online-Portal nutzen will, muss darin einwilligen, dass seine SteuerID für nicht-steuerliche Zwecke verwendet wird. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 26.08. vor.
Die Steuer-ID wurde 2008 mit der Zusicherung eingeführt, dass sie nur für steuerliche Zwecke verwendet werde. Bereits damals warnten Datenschützer davor, dass die Zweckbindung schrittweise durch entsprechende Gesetze aufgelockert werden könnte, um den Weg hin zu einem verfassungsrechtlich bedenklichen einheitlichen Personenkennzeichen zu ebnen.
Der aktuelle Gesetzentwurf zur digitalen Rentenübersicht weist nun darauf hin, dass die Steuer-ID "mit Einwillligung der betroffenen Person auch für außersteuerliche Zwecke verwendet werden kann". Tatsächlich hatten CDU/CSU und SPD 2017 im Rahmen des Gesetzes "zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften" unter Berufung auf die Datenschutzgrundverordnung dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen.
Zur Umsetzung der nun geplanten digitalen Rentenübersicht wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine "Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht" geschaffen. Bei einer Anfrage soll der Bürger seine Steuer-ID angeben, danach werden seine Daten bei den Vorsorgeeinrichtungen abgerufen und ihm gebündelt in einer Übersicht gezeigt. Mit seiner Einwilligung können die Daten nach der ersten Anfrage im Portal gespeichert werden.
Der Gesetzentwurf sieht allerdings auch vor, dass die Steuer-ID schon vor einer etwaigen Anfrage bei den an das Portal angebundenen Vorsorgeeinrichtungen erfasst und dem jeweiligen Kundensatz zugeordnet sein muss.
mehr:
- Steuer-ID soll auch für Rentenübersicht genutzt werden (Brigitta Engel, Telepolis, 18.09.2020)
siehe auch:
- CCC hackt digitale Corona-Liste mit 87.000 Einträgen (Post, 29.08.2020)
- Corona-Regeln Verband fordert Klarheit über Polizei-Zugriff auf Gästelisten (Kölner Stadtanzeiger, 30.07.2020)
- Corona-Krise : Polizei kann auf Daten von Restaurantbesuchern zugreifen (rp-online.de, 30.07.2020)
- Gesundheitsdaten Niedersachsen schickt weiter Coronalisten an die Polizei (Daniel Laufer, netzpolitik.org, 08.04.2020)
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