Neuer Straftatbestand "Datenhehlerei" ist grotesk
Die Anwaltschaft hat nicht lange gefackelt und dem Justizminister wegen der geplanten Vorratsdatenspeicherung eine Abmahnung geschickt:
In einer ausführlichen Stellungnahme legt der Deutsche Anwaltverein (DAV) dar, warum der Referentenentwurf weit davon entfernt sei, den mit einer Vorratsdatenspeicherung verbundenen schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis zu rechtfertigen. Das Rechtfertigungsdefizit wiege umso schwerer, als keine gesicherten empirischen Erkenntnisse darüber vorliegen, ob mit der flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung das Ziel der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung überhaupt erreicht werden könne.
Der Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses erfordere einen gesteigerten Schutz jedweder beruflichen Kommunikation des Anwalts. Berufsgeheimnisträger seien durch die Vorratsdatenspeicherung besonders betroffen, ihre Arbeit ist auf Vertraulichkeit angelegt. Diesem besonderen Schutz werde der Referentenentwurf nicht gerecht.
Aus datenschutzrechtlicher Hinsicht würden mit dem vorgeschlagenen Entwurf in vielerlei Hinsicht die Vorgaben des EuGH nicht eingehalten. Dies beträfe unter anderem die Datensicherheit bei Speicherung der Daten und die Bezeichnung derjenigen Kommunikationsformen, die vom Gesetz erfasst sein sollen.
mehr:
- Deutscher Anwaltsverein lehnt Vorratsdatenspeicherung ab (Markus Kompa, Telepolis, 22.05.2015)
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