Mittwoch, 14. Oktober 2015

Propagandakrieg in den Öffentlich-Rechtlichen

Die Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien hat erneut Programmbeschwerde gegen tagesschau.de gestellt. Hintergrund ist die Berichterstattung zu den russischen Marschflugkörpern die gegen den IS in Syrien eingesetzt wurden. Die Publikumskonferenz wirft der ARD in diesem Zusammenhang „irreführende Behauptungen und Bewertungen, fehlende Logik und Faktengrundlagen sowie pure Panikmache“ vor. RT dokumentiert die Programmbeschwerde im Wortlaut.

Sehr geehrter Herr Marmor,

der Beitrag auf der Seite von Tagesschau.de vom 12.10.2015 (man beachte auch die Kommentare, Anm. von mir) enthält unzutreffende und damit irreführende Behauptungen und Bewertungen, die wegen fehlender Logik und Faktengrundlagen als pure Panikmache für potentielle Air-Touristen zu sehen sind, mit schädlichen Folgen auch für die betroffenen Air-Lines.

Falsch war die Behauptung, dass es sich bei den von Russland eingesetzten Waffen um Boden-Luft-Raketen gehandelt hat. Boden-Luft Raketen werden, wie der Name schon sagt, vom Boden gegen angreifende Flugzeuge in größerer Höhe eingesetzt.

Russland dagegen startet von Kriegsschiffen im Kaspischen Meer aus Marschflugkörper, besser bekannt als Cruise Missiles, die IS-Ziele in Syrien treffen sollen. Dass als Abschussbasen außer raketenbestückten Zerstörern auch Flugzeugträger eingesetzt sind, ist eine blanke Erfindung der ARD.
mehr:
- Programmbeschwerde gegen Tagesschau wegen falscher Tatsachenbehauptung und Panikmache zum Einsatz russischer Marschflugkörper (RT deutsch, 14.10.2015)

siehe auch:
- Programmbeschwerde wegen kritikloser Übernahme von „US-Kriegspropaganda“ auf tagesschau.de (RT deutsch, 12.10.2015)
Friedhelm Klinkhammer, langjähriger Vorsitzender des ver.di-Betriebsverbandes NDR und der ehemalige TAGESSCHAU-Redakteur Volker Bräutigam haben erneut Programmbeschwerde gegen den NDR eingereicht. Der Vorwurf lautet auf kontextlose Übernahme von „US-Propagandameldungen“ zu russischen Operation in Syrien sowie „absichtliche Irreführung im Verschweigen vollständiger Quellenangaben und Auftragsziele anlässlich eines Berichs über die Studie „Die Angst der Syrer vor dem Assad-Regime“. RT dokumentiert die Programmbeschwerde im Wortlaut.
Im Februar 1981 begann die NATO unter US-Führung mit einer Reihe von Aktionen der psychologischen Kriegsführung: NATO-Flottenverbände kreuzten verstärkt im Nordatlantik, der Ostsee und im Schwarzen Meer. Zusätzlich näherten sich US-Bomber wiederholt dem sowjetischen Luftraum extrem nahe an, um die Bereitschaft der NATO für einen Nuklearschlag zu demonstrieren und die Leistungsfähigkeit der sowjetischen Luftabwehr zu testen.[2]   […]
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gab im September 1983 bekannt, dass die Sowjetunion über 39 Stellungen mit 351 einsatzbereiten SS-20-Raketen mit maximal 1053 nuklearen Gefechtsköpfen verfügt, von denen 243 Raketen in den westlichen sowjetischen Militärbezirken Weißrussland, Karpaten und Ural aufgestellt waren. Trotz des Angebotes der Sowjetunion, diese auf die Anzahl der britischen und französischen Systeme, insgesamt 162 Raketen, zu reduzieren, stand die geplante Aufstellung der Pershing-II-Raketen gemäß dem NATO-Doppelbeschluss unmittelbar bevor und erfolgte dann ab Dezember 1983 ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. (Able Archer 83, Zunehmende Spannungen, Wikipedia) […]

siehe auch:
- ARD – Neue Programmbeschwerde von Volker Bräutigam über Tagesschau vom 21.11.2014 (Propagandaschau, 23.11.2014)
- Volker Bräutigam über den Umgang der ARD mit seiner Programmbeschwerde (Propagandaschau, 10.07.2014)
- Alles richtig gemacht (Sabine Schiffer, Hintergrund, 14.07.2014)
- Programmbeschwerde von Volker Bräutigam an DLR-Intendant Dr Steul – Wie reagiert Deutschlandradio? (Peter Kleinert, Neue Rheinische Zeitung, 13.05.2015)
- Medientreffpunkt Mitteldeutschland – „Wir können nicht mehr einfach erwarten, dass die Menschen uns glauben“ (Handelsblatt, 06.05.2015) 
- Worüber öffentlich-rechtliche Sender nicht berichten (Forum der Ständigen Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien)


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen