Freitag, 5. Februar 2016

UNO-Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern

Die UNO-Generalversammlung hat Ende 2015 eine Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen verabschiedet. Sie trägt den Titel «Recognizing the role of human rights defenders and the need for their protection» (frei übersetzt: Anerkennung von Menschenrechtsverteidigern/-innen und deren Schutzbedürftigkeit) und geht auf eine norwegische Initiative zurück. Trotz vehementem Widerstand einiger Länder wurde die Resolution deutlich angenommen, auch dank dem Druck von über 180 weltweiten NGOs.
Wichtiger Zeitpunkt

Der Zusammenschluss von Menschenrechtsorganisationen Worldwide Movement for Human Rights (fidh) begrüsst die Resolution, da es seit dem Fall der Berliner Mauer nie mehr so wichtig gewesen sei wie heute, jene zu beschützen, welche sich für die Rechte aller einsetzen. Repressive Staaten überall auf der Welt würden vage Begriffe wie «Nationale Sicherheit», «Terrorbekämpfung» oder «ausländische Agenten» missbrauchen, um Menschenrechtsverteidigern/-innen mit einem Maulkorb zu versehen. Die Resolution will erreichen, dass Staaten für Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger/innen und ihre Angehörigen verantwortlich gemacht werden können. Ausserdem sollen Menschenrechtsaktivisten/-innen, welche aufgrund der Ausübung ihrer Grundrechte auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit festgenommen und –gehalten wurden, freigelassen werden.

mehr:
- UNO-Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen (Humanrights Schweiz, 28.01.2016)
China betonte, man habe keine andere Wahl als die Resolution abzulehnen, da sich gewisse westliche Länder unter dem Vorwand des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern/-innen in Entwicklungsländern einmischen und so die soziale Stabilität in diesen gefährden würden. Schliesslich stimmten 127 Staaten für die Resolution und 14 dagegen, bei 41 Enthaltungen.
siehe auch:
- Der Umgang mit NGOs (Post, 05.02.2016)

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