Donnerstag, 28. September 2017

Vor 200 Jahren – 1717: Allgemeine Schulpflicht in Preußen

Bildung für Bauernkinder 

Der preußische König Friedrich Wilhelm I. (reg. 1713-40) handelte vielfach im Sinne des aufgeklärten Absolutismus. Besonders beeindruckt war der ordnungsliebende und religiöse Monarch von den straff geführten Schul- und Arbeitshäusern der 1698 gegründeten Francke'schen Stiftung in Halle/Saale. Unter diesem Eindruck führte der König 1717 die allgemeine Schulpflicht für Kinder von 5 bis 12 Jahren ein. Er habe »missfällig« vernommen, dass die Landbevölkerung ihre Kinder vom Schulbesuch abhalte »und dadurch die arme Jugend in grosse Unwissenheit, so wohl was das lesen, schreiben und rechnen betrifft«, belassen werde, hieß es in der Begründung. Friedrich Wilhelm stellte das Baumaterial für Schulen kostenlos zur Verfügung. Damit die Armen nicht belastet würden, sollten die Lehrer ihr Geld zum Unterhalt nebenbei verdienen. Auch setzte der König Tagelöhner und Soldaten außer Dienst als Lehrer ein. 
Preußens »Soldatenkönig« Friedrich Wilhelm I. inspiziert eine Dorfschule.
Holzstich nach einem Gemälde von Adolph Menzel, 1858.
Neben den Grundkenntnissen war ihm die Religion ein besonderes Anliegen, »denn wenn ich baue und verbessere das Land und mache keine Christen, so hilft mir alles nichts…«. Freilich konnte der König seine Reformen nur auf den Staatsdomänen durchsetzen, da viele Gutsbesitzer die Bauernkinder weiterhin als billige Arbeitskräfte brauchten. Immerhin waren beim Tod des »Soldatenkönigs« aus den 320 Dorfschulen von 1717 bereits 1480 geworden. 
 Harenberg – Abenteuer Geschichte 2017

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