Samstag, 25. Mai 2019

Sanktionen bis zum Tod

Die Sanktionen der EU gegen Syrien haben eine furchtbare humanitäre Lage nochmals verschärft.

Die westlichen Militärmächte wollen vermeintlich Präsident Assad bestrafen. Sie treffen in Wahrheit damit ein geschundenes Volk, das noch immer die mentale Kraft besäße, aus den Ruinen des Kriegs aufzustehen, wenn man es ließe. Die Europäische Union fährt in der Zeit nach Abklingen der Kriegshandlungen eine perfide Doppelstrategie: Einerseits behindern die unlängst verlängerten Sanktionen gegen Syrien den Wiederaufbau; andererseits sollen die am Boden liegenden Menschen dann mit „humanitären“ Almosen abgespeist werden. Man hindert die Syrer daran, Häuser zu bauen und liefert ihnen statt dessen Zelte.

Der Europäische Rat (1) hat seine „einseitigen wirtschaftlichen Strafmaßnahmen“ (Sanktionen) gegen Syrien um ein weiteres Jahr bis zum 1. Juni 2020 verlängert. Die Maßnahme richte sich „gegen das Regime“ und stehe „im Einklang“ mit der EU-Syrien-Strategie (2), hieß es in einer Presseerklärung. Die Gewalt des „syrischen Regimes“ gegen die Zivilbevölkerung dauere an, die EU dagegen setze sich für eine „dauerhafte und glaubwürdige politische Lösung des Konflikts in Syrien gemäß der Resolution 2254 des UN-Sicherheitsrats und des Genfer Kommuniqués von 2012“ ein.

Die EU-Sanktionen, die erstmals 2011 verhängt und seitdem ständig verschärft und erweitert wurden, beinhalten ein Erdölembargo, Investitionsverbote und das Einfrieren der in der EU gehaltenen Vermögenswerte der syrischen Zentralbank. Sie umfassen Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, „die zur internen Repression verwendet werden können, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder zum Abhören des Internets und von Telefongesprächen.“

Tatsächlich ist nahezu jede Art von Technologie ist davon betroffen: Ersatzteile und Werkzeuge für Textil- oder Druckmaschinen, für Fahrzeuge, für Flugzeuge, für die Stromversorgung, für medizinische Geräte und Rohstoffe aller Art.

269 Personen und 69 Unternehmen seien aktuell von den Strafmaßnahmen betroffen, „weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit diesem in Verbindung stehen.“ Fünf Personen und ein Unternehmen seien von der Liste gestrichen worden. Grund dafür ist, dass die fünf Personen gestorben und das Unternehmen aufgelöst worden sei.

Ob die UN-Kritik an den Sanktionen gegen Syrien berücksichtigt wurde, ist unklar. Unklar ist auch, wer genau die Entscheidung wie getroffen hat: Gab es ein Treffen, bei dem beraten und unterschiedliche Meinungen gehört wurden? Wurde eine Wiedervorlage abgehakt? Wurde telefonisch entschieden?

Der UN-Sonderberichterstatter über die Auswirkungen von Sanktionen, Idriss Jazairy, hatte bereits im vergangenen Jahr (2018) nach einem Besuch in Syrien erklärt, jeder einzelne Syrer und auch die Arbeit der Hilfsorganisationen seien von den Strafmaßnahmen betroffen. (3)

mehr:
- Sanktionen bis zum Tod (Karin Leukefeld, Rubikon, 25.05.2019)
siehe auch:
- Sind »Freiheit und Demokratie« das Leben von einer halben Million Kinder wert? (Post, 08.05.2019)
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