Freitag, 2. August 2019

Wie sich die Zeiten ändern – Bundeswehr sucht Tausende neue Soldaten

Seit 2016 gilt der Schrumpfkurs bei der Bundeswehr für beendet. Bislang war die Rede davon, dass die Bundeswehr bis 2024 von gut 180.000 Soldaten auf 198.000 Soldaten anwachsen soll. Nun justiert das Verteidigungsministerium noch einmal nach. 
Die deutschen Streitkräfte mit Heer, Marine und Luftwaffe sollen in den nächsten Jahren auf eine Truppenstärke von insgesamt 203.000 Soldaten anwachsen. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen habe entsprechende Planungen gebilligt, teilte das Verteidigungsministerium mit.
mehr:
- "Rasante Entwicklungen" – Bundeswehr sucht Tausende neue Soldaten (n-tv, 25.11.2018)
siehe auch:
Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges: § 80 StGB gestrichen (Post, 04.07.2017)
Anzeige gegen Bundesregierung wg. Beteiligung am Angriffskrieg in Syrien abgewiesen Angriff ist Verteidigung – Krieg ist Einsatz – Propaganda ist Wahrheit – Unrecht ist Recht (Post, 13.07.2016)
Kommentar: Die Neuausrichtung der Bundeswehr - Ein großes Rad (Holger Möhle, Bonner Generalanzeiger, 16.05.2013)
Bundeswehr: De Maizière auf Guttenbergs Spuren (Markus Horeld, ZON, 18.05.2011)
- Die Neuausrichtung der Bundeswehr zur Angriffsarmee (Post, 04.04.2009)

Geschichtlicher Rückblick
Zur Verdeutlichung der Änderung in der Akzeptanz militärischer Beteiligung der Bundeswehr in der deutschen Gesellschaft vier Ereignisse aus den letzten 70 Jahren (wie immer das Älteste zuletzt):
1. Der Rücktritt Horst Köhlers als Bundespräsident 2010
2. Der Kosovo-Krieg 1998/99
3. Der Widerstand der Friedensbewegung gegen den NATO-Doppelbeschluß von 1979
4. Der Rücktritt Gustav Heinemanns von seinem Posten als Innenminister aus Protest gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik 1950




1. Der Rücktritt Horst Köhlers als Bundespräsident 2010

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Ende Mai 2010 äußerte Köhler während eines Interviews auf dem Rückflug nach einem Besuch von Bundeswehr-Truppen in Afghanistan auf die Frage eines Journalisten, ob das bestehende Afghanistan-Mandat ausreiche, weil Deutschland sich inzwischen in einem Krieg befände, oder wir ein klares Bekenntnis zu dieser kriegerischen Auseinandersetzung brauchten, oder einen neuen politischen Diskurs:
„Nein, wir brauchen einen politischen Diskurs in der Gesellschaft, wie es kommt, dass Respekt und Anerkennung zum Teil doch zu vermissen sind, obwohl die Soldaten so eine gute Arbeit machen. […] Wir kämpfen dort auch für unsere Sicherheit in Deutschland, wir kämpfen dort im Bündnis mit Alliierten, mit anderen Nationen auf der Basis eines Mandats der Vereinten Nationen, einer Resolution der Vereinten Nationen. […] Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen. Alles das soll diskutiert werden und ich glaube, wir sind auf einem nicht so schlechten Weg. […] Es wird wieder sozusagen Todesfälle geben. Nicht nur bei Soldaten, möglicherweise auch durch Unfall mal bei zivilen Aufbauhelfern. […] Man muss auch um diesen Preis sozusagen seine am Ende Interessen wahren. […]“– Horst Köhler: 22. Mai 2010 in einem Interview mit dem Deutschlandradio[45]
Diese Aussagen wurden von einigen Regierungs- und Oppositionspolitikern teils heftig kritisiert.[46] Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die GrünenJürgen Trittin, reagierte auf Köhlers Äußerung mit dem Vergleich zu historischer Kanonenbootpolitik. Mit der Rechtfertigung bewaffneter Außenhandelspolitik stünde Köhler nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes.[47] Ruprecht Polenz bezeichnete Köhlers Ausführungen als „missverständlich“ und „keine besonders glückliche Formulierung“. Andere sprachen von „präsidialem Fehltritt“,[48] von „extremen Positionen“,[49] die Äußerungen seien „brandgefährlich“, weder die Mandate noch die Verfassung deckten „Wirtschaftskriege“ ab. Die Äußerungen seien „mit der Verfassung nicht zu vereinbaren“, das „Grundgesetz erlaube keine Wirtschaftskriege“, die Äußerungen seien „verfassungsrechtlich schwerlich gedeckt“.[50][51] Gregor Gysi hingegen, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, begrüßte die Äußerungen, denn „wir [die Linken] sind ja diejenigen, die immer gesagt haben, dass es nicht um Schultüten geht, sondern dass wirklich wirtschaftliche Gründe hinter dem Afghanistankrieg stehen“.[52] Dagegen gab Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg zu bedenken, zwar begründe sich der Afghanistan-Einsatz selbst nicht auf wirtschaftlichen Interessen, es handele sich vielmehr um ein UN-Mandat, das dem Kampf gegen den Terrorismus und der Stabilisierung der Region dienen solle. Wirtschaftsinteressen und Sicherheitspolitik könnten aber „in Verbindung stehen“.[53]
Köhler ließ erklären, „diese Äußerungen […] beziehen sich auf die vom Deutschen Bundestag beschlossenen aktuellen Einsätze der Bundeswehr wie zum Beispiel die Operation Atalanta gegen Piraterie“, der Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr erfolge auf Grundlage eines UN-Mandats.[54] Die verteidigungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der FDP, Elke Hoff, verwies auf die Übereinstimmung der Äußerungen Köhlers mit Formulierungen des 2006 von der Bundesregierung veröffentlichten Weißbuchs der Bundeswehr.[55][56] 2003 hatte bereits der Europäische Rat in seiner Europäischen Sicherheitsstrategie darauf verwiesen, dass die „Energieabhängigkeit Europas in besonderem Maße Anlass zur Besorgnis gebe“ und der Einsatz von Instrumenten „bis hin zum militärischen Einsatz als letztem Mittel“ der Konfliktprävention und der Krisenbewältigung notwendig sein könne.[57] 2008 hatte die CDU/CSU-Fraktion des Bundestags eine „Sicherheitsstrategie für Deutschland“ veröffentlicht, in der es heißt: „Die Herstellung von Energiesicherheit und Rohstoffversorgung kann auch den Einsatz militärischer Mittel notwendig machen, zum Beispiel zur Sicherung von anfälligen Seehandelswegen oder von Infrastruktur wie Häfen, Pipelines, Förderanlagen etc.“[58]
Die Erklärung seines Pressesprechers zu dem kritisierten Radiointerview und die Übereinstimmung seiner Äußerungen mit politischen Erklärungen dieser Gremien fanden in der Öffentlichkeit kaum Widerhall, die Kritik verstummte nicht.[Horst Köhler, Kontroverse um Auslandseinsätze, Wikipedia, abgerufen am 02.08.2019]
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2. Der Kosovo-Krieg 1998/99
siehe dazu auch:
Frieden muss gestiftet werden (Post, 24.11.2014)

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Der Kosovokrieg (auch als Kosovo-Konflikt bezeichnet, albanisch Lufta e Kosovësserbisch Косовски сукоб Kosovski sukob) war ein bewaffneter Konflikt in den Jugoslawienkriegen um die Kontrolle des Kosovo vom 28. Februar 1998 bis zum 10. Juni 1999. Der Einsatz der NATO dauerte vom 24. März 1999 als Tag des ersten Luftangriffs bis zum 9. Juni 1999, dem Tag der Einigung bei den Militärverhandlungen.
Anlass für den Angriff der NATO im Rahmen der Operation Allied Force war die Nichtunterzeichnung des Vertrags von Rambouillet durch den serbischen Präsidenten Slobodan Milošević. Offizielles Hauptziel der NATO war, die Regierung Slobodan Miloševićs zum Rückzug der Armee aus dem Kosovo zu zwingen und so weitere serbische Menschenrechtsverletzungen, wie das zuvor verübte Massaker von Račak, zukünftig zu verhindern. Offizielles Ziel Jugoslawiens war der Schutz der serbischen Minderheit im Kosovo und die Abwehr der aus seiner Sicht erfolgten Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates.
Konfliktparteien waren die Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK), die jugoslawische Armeeund serbische Ordnungskräfte sowie ab 1999 die NATO-Streitkräfte unter Führung der Vereinigten Staaten (USA).
Das mehrheitlich von ethnisch albanischer Bevölkerung bewohnte Gebiet war eine Provinz Serbiens innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien, die zu dieser Zeit aus Serbien und Montenegro bestand.
[Kosovokrieg, Wikipedia, abgerufen am 02.08.2019]
Tito versuchte schwache Volks- oder Religionsgruppen gegenüber den großen Bevölkerungsgruppen zu stärken. Um im neuen Staat ein serbisches Übergewicht zu verhindern, wurden die „autonomen Provinzen“ Vojvodina und Kosovo von der Teilrepublik Serbien abgespalten. Bis 1948 gab es eine offene Grenze, die albanische Einwanderung in den Kosovo wurde gezielt gefördert, die Albaner wurden zu Ungunsten der Serben subventioniert.
Der die Parole „Brüderlichkeit und Einheit“ (bratstvo i jedinstvo) propagierende jugoslawische Staat konnte die Konflikte zwischen den Ethnien nie grundsätzlich lösen. Mit dem Ende des Wirtschaftsbooms Mitte der 1960er Jahre begannen alle Republiken zu klagen, gegenüber den anderen benachteiligt zu sein.[20] In den 1960er Jahren galt Adem Demaçi als führende Persönlichkeit der albanischen Widerstandsbewegung. Bis 1966 war der albanische Bevölkerungsanteil weitgehend von der nationalen Gleichberechtigung ausgenommen.[20] Durch eine schrittweise Dezentralisierungmittels Verfassungsänderungen von 1967 und 1974 versuchte die jugoslawische Führung unter Tito in der Folgezeit teilweise erfolgreich, die Spannungen zwischen den Volksgruppen im Land mit einem Ausgleich der Nationalitäten zu verringern, doch führte die Machtverschiebung von der Zentrale zu den Republiken und Provinzen auch zu einer Stärkung derer Eigeninteressen und zu einem schwächeren Willen zur Zusammenarbeit.[21] 1967 wurde der Autonomiestatus der von „Kosovo und Metochien“ in „Kosovo“ umbenannten Provinz dem der sechs jugoslawischen Teilrepubliken nahezu gleichgestellt. Diese außergewöhnlich weitreichende Autonomie des Kosovo (wie auch der Vojvodina) wurde in der Verfassung von 1974 bestätigt und bedeutete weitgehende Selbstverwaltung.[20][22] Die beiden Autonomen Provinzen waren von nun an neben ihrer Zugehörigkeit zu Serbien gleichberechtigte föderale Körperschaften. Dass sie nicht auch de jure zu Republiken erhoben wurden, sollte eine noch weitergehende Verselbständigung und im Fall Kosovo eine Annäherung an Albanien verhindern. Schon im April 1968 forderte der führende kosovo-albanische Kommunist Mehmet Hoxha mit Verweis auf Montenegro den Republik-Status für den Kosovo.[20] Es kam 1968 in mehreren Städten zu Demonstrationen von Kosovo-Albanern, die den Republik-Status für den Kosovo forderten. Bei dem energischen Einsatz der Polizei zu ihrer gewaltsamen Beendigung starb ein Demonstrant.[20][22] In der Tendenz kam es zu einer Umkehrung der Verhältnisse und zu einer Diskriminierung im Kosovo gegen die Serben, die allerdings nicht das Ausmaß der früheren Diskriminierung gegen die Albaner erreichte.[20] In der slawischen Bevölkerung im Kosovo löste der Emanzipationsprozess der Albaner jedoch mehrheitlich Skepsis und Verunsicherung aus.[23] Als es 1971 mit dem sogenannten „Kroatischen Frühling“ zur schwersten Krise mit nationalistischem Hintergrund zu Lebzeiten Titos kam, in dem Forderungen bis hin zum kroatischen „Nationalstaat“ erhoben wurden, wurde in Serbien Unzufriedenheit darüber laut, dass die Serben in Kroatienkeine Autonomie genossen, obwohl sie dort einen höheren Bevölkerungsanteil als Albaner und Ungarn in Serbien bildeten.[20] Schon 1976 forderte die serbische Führung, wenngleich nicht öffentlich und ohne nationalistische Positionen zu vertreten, eine Verfassungsänderung zur Kompetenzerweiterung der Serbischen Republik gegenüber den Provinzen, wurde dafür jedoch in den anderen Republiken und besonders in den Provinzen scharf kritisiert.[21]
[Kosovokrieg, Vorgeschichte, Wikipedia, abgerufen am 02.08.2019]
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3. Der Widerstand der Friedensbewegung gegen den NATO-Doppelbeschluß von 1979

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Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen:
  1. Die NATO kündigte die Aufstellung neuer mit Atomsprengköpfen bestückter Raketen und Marschflugkörper – der Pershing II und BGM-109 Tomahawk – in Westeuropa an. Diese begründete sie als Modernisierung und Ausgleich einer Lücke in der atomaren Abschreckung, die die sowjetische Stationierung der SS-20 bewirkt habe.
  2. Sie verlangte bilaterale Verhandlungen der Supermächte über die Begrenzung ihrer atomaren Mittelstreckenraketen (Intermediate Nuclear Forces – INF – mit einer Reichweite zwischen 1000 und 5500 km) in Europa. Dabei blieben die französischen und ein Teil der britischen Atomraketen ausgeklammert.
Beide Teile, Raketenaufstellung und Rüstungskontrolle, sollten einander ergänzen und parallel vollzogen werden.
Nach dem Scheitern der Genfer Verhandlungen im November 1982 lehnten Bevölkerungsmehrheiten mehrerer NATO-Staaten die geplante Aufstellung ab. Eine Abgeordnetenmehrheit des Deutschen Bundestages stimmte ihr am 22. November 1983 jedoch zu. Ab Dezember 1983 wurden die neuen Atomraketen aufgestellt.
Seit 1985 bot die Sowjetunion unter Michail Gorbatschow weitreichende atomare Abrüstung an. 1987 vereinbarten die USA und die Sowjetunion im INF-Vertrag Rückzug, Vernichtung und Produktionsverbot all ihrer atomar bestückbaren, landgestützten Flugkörper mit Reichweiten von 500 bis 5500 km und ihrer Trägersysteme. Bis Mai 1991 erfüllten sie diesen Vertrag. 
[…] 
Die Grünen stellten im April 1981 Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges. Der Bundesgerichtshof wies die Anzeige wegen fehlender individueller Schuldzurechnung zurück.[69]
Die Grünen beantragten am 16. Dezember 1983 eine einstweilige Verfügung gegen die Raketenaufstellung und reichten eine Verfassungsbeschwerde ein: Die Übertragung von Hoheitsrechten an den US-Präsidenten zum Einsatz dieser Waffen erfordere ein Bundesgesetz, keine bloße Abstimmung. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag ab und wies die Beschwerde am 18. Dezember 1984 als unbegründet zurück: Ein Zustimmungsgesetz sei nur für völkerrechtliche Verträge notwendig. Seit dem NATO-Beitritt der Bundesrepublik von 1955 besitze der US-Präsident die Hoheitsrechte zum Raketeneinsatz vom deutschen Boden aus. Eine Erhöhung der Kriegsgefahr durch einen sowjetischen Präventivschlag lasse sich aktuell nicht belegen; für diese Einschätzung sei die Bundesregierung zuständig. Die Grenze offensichtlicher Willkür sei nicht verletzt.[70] Dabei verzichtete das Gericht auf eigenes Nachforschen, da man kein Kriterium für eine andere Wertung angeben könne.[71] Das Bereithalten von Atomraketen zur Abschreckung eines entsprechend bewaffneten Gegners vom Einsatz seiner Kernwaffen gelte in der allgemeinen Rechtsüberzeugung nicht als völkerrechtswidrig. Sofern die Produktion, Lagerung, Stationierung und Bereithaltung zum Einsatz dieser Waffen nicht völkerrechtlich ausdrücklich verboten seien, seien sie erlaubt.[72] Völkerrechtler lehnen weithin den Ersteinsatz von Atomwaffen, vielfach auch jeden Einsatz zur Vergeltung vorangegangener atomarer Angriffe ab.[73]
1984 gab Sarah Tisdall, eine Angestellte im britischen Außenministerium, der Presse die Ankunft der ersten Cruise Missiles in Großbritannien bekannt. Sie wurde dafür wegen Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht von Regierungsbeamten zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.[74]
Während Großdemonstrationen nach dem Stationierungsbeginn ab Dezember 1983 aufhörten, wurden Sitzblockaden vor einigen Raketenstandorten bis 1987 fortgesetzt. Am 12. Januar 1987 nahmen auch 19 Richter in Mutlangen daran teil. Viele Teilnehmer beriefen sich auf ihre Gewissensfreiheit oder ein Widerstandsrecht, wurden aber oft wegen Nötigung verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1986, absichtlich verkehrsbehindernde Sitzblockaden seien zwar eine Form von Gewalt, aber nicht von vornherein verwerflich, so dass Verbote und Festnahmen mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit abgewogen werden müssten. 1995 hob es den bisherigen erweiterten Gewaltbegriff bei Sitzblockaden als verfassungswidrig auf.[75][76] Die Rechtswidrigkeit von Sitzdemonstrationen nach anderen Vorschriften blieb von dieser Entscheidung unberührt.[77]
[NATO-Doppelbeschluss, Gerichtsurteile, Wikipedia, abgerufen am 02.08.2019]
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4. Der Rücktritt Gustav Heinemanns von seinem Posten als Innenminister aus Protest gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik 1950

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Bei der Kabinettssitzung am 31. August 1950 teilte Adenauer seinem Kabinett mit, dass er Geheimverhandlungen über den Aufbau einer Bundespolizei und einen deutschen Wehrbeitrag in einer Europäischen Armee geführt und dem US-amerikanischen Hochkommissar John Jay McCloy in einem „Sicherheitsmemorandum“ auf eigene Initiative „einen Beitrag in Form eines deutschen Kontingents“ angeboten hatte.[11] Dies führte zu einem Eklat mit Heinemann, der wie die anderen Minister erst aus der Zeitung erfahren hatte, dass der Kanzler dabei auch zwei offizielle Memoranden übergeben hatte. Heinemann sagte, er sei „nicht in der Lage“, sich „in bedeutungsvollsten Fragen, bei denen [er] als Kabinettsmitglied und als in Polizeisachen zuständiger Ressortminister beteiligt [sei], vor vollendete Tatsachen stellen zu lassen“, und bot seinen Rücktritt an.[12]Adenauer antwortete mit scharfen Vorwürfen gegen Heinemanns Tätigkeit als Minister, „da weder auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes noch auf dem Gebiet der Polizei in den letzten Monaten etwas Nennenswertes geleistet worden“ sei, und verlas Auszüge aus einem der beiden Memoranden.[13] Heinemann erklärte daraufhin seinen Rücktritt, den Adenauer am 9. Oktober annahm.[14][15][16] Heinemann war der erste Bundesminister, der von seinem Amt zurücktrat.
In seinem Rücktrittsbrief führte er in Übereinstimmung mit damaligen Erklärungen der noch gesamtdeutschen EKD-Synode aus:[15]
„Was für Rußland und seine Satelliten auf der einen Seite und für die Westmächte auf der anderen Seite […] immerhin noch Chancen des Gewinnens oder doch des Überlebens in sich schließt, ist für uns in jedem Falle der Tod, weil Deutschland das Schlachtfeld ist. […] wir legitimieren unser Deutschland selbst als Schlachtfeld, wenn wir uns in die Aufrüstung einbeziehen. […] Es kommt darauf an, daß die Chance für eine friedliche Lösung nicht verlorengeht. Unsere Beteiligung an der Aufrüstung würde das Aufkommen einer solchen Chance kaum mehr offen lassen. […] Unser Staatsapparat ist […] noch so wenig eingespielt und gefestigt, daß die militärische Macht nahezu unvermeidlich wieder eine eigene politische Willensbildung entfalten wird. Wenn wir diese Gefahr dadurch für gebannt halten, daß die deutschen Kontingente in einer internationalen Armee stehen, so ist abzuwägen, ob die Abhängigkeit von einem internationalen Generalstab geringer oder erträglicher sein wird. […] Wir können noch nicht von einem gefestigten demokratischen Staatsbewußtsein sprechen. Es wird deshalb nicht abzuwenden sein, daß die antidemokratischen Neigungen gestärkt und die Remilitarisierung die Renazifizierung nach sich ziehen wird.“
Heinemann arbeitete nun wieder als Rechtsanwalt und gründete mit Diether Posser eine Sozietät in Essen. Dort setzte er sich besonders für Kriegsdienstverweigerer ein. 1952 trat er wegen der Pläne zur Wiederbewaffnung Deutschlands aus der CDU aus und gründete mit Helene Wessel, Margarete Schneider – der Witwe von Paul Schneider, dem ermordeten „Prediger von Buchenwald“ –, Erhard EpplerRobert Scholl, Diether Posser und anderen zunächst die „Notgemeinschaft für den Frieden Europas“, aus der dann die „Gesamtdeutsche Volkspartei“ GVP entstand. Dieser gehörte mit Johannes Rau ein weiterer späterer Bundespräsident an.
Sie vertrat einige Positionen des ersten Parteiprogramms der CDU, des Ahlener Programms, weiter und strebte einen Verzicht der Bundesrepublik auf eine Verteidigungsarmee und strikte Neutralität zwischen der NATO und dem Ostblock an, um die Chance zur Wiedervereinigung offen zu halten und die Tradition des deutschen Militarismus zu beenden. Heinemann bejahte stattdessen den Aufbau einer Bundespolizei von gleicher Stärke wie die damals aufgebaute Volkspolizei der DDR.
Am 13. März 1952 hielt Heinemann in West-Berlin eine Saalrede vor tausenden Zuhörern zu der ersten der Stalin-Noten vom 10. März 1952. Er forderte die Bereitschaft, das Angebot Stalins zu einem militärisch neutralen Gesamtdeutschland ernsthaft zu prüfen. Die CDU hatte die Berliner mit Plakaten zu Protesten aufgerufen, und der Saal war mit angeworbenen Störern gefüllt, die minutenlange Pfeifkonzerte und Tumulte inszenierten, um Heinemann am Reden zu hindern. Dieser ließ sich jedoch nicht beirren und reagierte auf Zwischenrufe („Von Moskau bezahlt!“) spontan mit dem Hinweis, dass man ja Eintritt bezahlt habe, um ihn zu hören. Man wolle sicher nicht, dass Ostberliner Zeitungen berichten könnten, dass man in Westberlin nicht mehr frei reden könne. Es gebe nicht nur östliche fünfte Kolonnen. Dies brachte die Störer zum Schweigen; Heinemann konnte seine Rede in Ruhe beenden.[17]
Die GVP erzielte bei der Bundestagswahl 1953 nur 1,2 Prozent der Stimmen. Dennoch hielt er mit der GVP in den folgenden vier Jahren die Debatte um das Verhältnis der Wiederbewaffnung zur Wiedervereinigung Deutschlands aufrecht.
[Gustav Heinemann, Gegner der Wiederbewaffnung (1950–1953), Wikipedia, abgerufen am 02.08.2019] 
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aktualisiert am 02.08.2019


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