Den Klägern wurde immerhin mitgeteilt, weshalb keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorlegen. So schrieb im Namen des Generalbundesanwalts Nehm Oberstaatsanwalt Dietrich an den klageführenden Anwalt Fiand aus Hamburg am 24.8.1999, er habe den Sachverhalt geprüft. Man dürfe das Strafgesetzbuch «nicht nur an dessen Wortlaut, insbesondere nicht allein am militärisch verstandenen Begriff des Angriffskrieges» auslegen. Die Frage sei vielmehr, ob das «friedliche Zusammenleben der Völker» gestört wurde. Und da hätten die Nato-Verbündeten und «die für den Einsatz der Bundeswehr Verantwortlichen im Rahmen des ihnen zustehenden politischen Ermessens» lediglich die Unterdrückung und Vertreibung der Kosovo-Albaner beenden wollen. Dafür gebe es eine «Vielzahl allgemeinkundiger Umstände», wie die Debatten des Bundestags.
[…] alles an [der Rede von Kanzler Schröder vom sechsten 20. März 1999 war] Propaganda. Weder gab es Zigtausende, die aus einem Inferno flüchteten, noch ein faires Vertragsangebot, noch hatte Belgrad alle mit Vermittlungsversuche blockiert. Ein halbes Jahr vor Kriegsbeginn hatte Milosevic einer Nato-Luftüberwachung des Kosovo zugestimmt und sich bereit erklärt, auch bis zu 2000 Verifikateure der OSZE in die Region zu lassen. Schließlich hatte die Belgrader Regierung auf dem politischen Teil des Rambouillet-Abkommens zugestimmt, im Gegensatz zu den Kosovaren. Woraufhin der serbischen Seite in letzter Minute als unverhandelbares Diktat der geheime Appendix B vorgelegt wurde, die totale militärische Nato-Besatzung ganz Jugoslawiens einschließlich der Immunität der Nato-Angehörigen vor allen zivil- und strafrechtlichen Verfahren. Der Völkerrechtler de Waart sprach von einem illegalen Würgegriff, und von Rudolf Augstein sind aus dem Spiegel die einprägsamen Worte überliefert, es seien Bedingungen gestellt worden, «die kein Serbe mit Schulbildung hätte unterschreiben können».
mehr:
- Beteiligung an Staatsverbrechen? [aus: Daniela Dahn, Der Schnee von gestern ist die Sintflut von heute: Die Einheit - eine Abrechnung, Rowohlt, Oktober 2019]
siehe auch:
- Schluß mit dem verkehrten Denken! (Post, 24.10.2019)
- Peter Handke, der Nobelpreis und die Meute der Guten (Post, 16.10.2019)
- Wie sich die Zeiten ändern – Bundeswehr sucht Tausende neue Soldaten (Post, 02.08.2019)
- Kosovo 1999: Der Holocaust als Rechtfertigung für einen Angriffskrieg (Post, 23.03.2019)
- Kosovo-Krieg: "Testfall für die Rolle der NATO in Europa nach dem Ende des Kalten Kriegs" (Post, 14.03.2019)
- Kosovo 1999: Der Krieg wurde durch Propaganda möglich gemacht (Post, 14.03.2019)
- Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges (Post, 04.07.2017)
- Warum schweigen die Lämmer? – Der Mensch im Geflecht von Medien, Manipulation und Macht (Post, 14.07.2016)
- Anzeige gegen Bundesregierung wg. Beteiligung am Angriffskrieg in Syrien abgewiesen; Angriff ist Verteidigung – Krieg ist Einsatz – Propaganda ist Wahrheit – Unrecht ist Recht (Post, 13.07.2016)
- Frieden muss gestiftet werden (Post, 24.11.2014)
- Forschungsarbeit: Meinungsmanipulationsstrategien in Frieden und Krieg (Jens Wernicke, Institut für Medienverantwortung, Juli 2009?)
Abschrift des Schreibens des Generalbundesanwalts vom 26.01.06
Der Generalbundesanwalt, Postfach 27 20, 76014 Karlsruhe 3 ARP 8/06-3 OStA'in b. BGH Schübel 81 91-145
Betrifft: Ihre Strafanzeige vom 14. Januar 2006 gegen den früheren Bundeskanzler Schröder und andere wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges- Unsere Waffe ist die friedliche Demokratie (Daniela Dahn, Vortrag auf dem Friedenspolitischen Ratschlag am 4. Dezember 2004 in der Universität Kassel, AG Friedensforschung, undatiert, Zwischenüberschriften wurden von der AG eingefügt.)
Sehr geehrter Herr Stenner,
die nunmehr über die Medien verbreiteten Informationen begründen – unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt – keinen Anfangsverdacht wegen eines Verbrechens der Vorbereitung eines Angriffskrieges. Der Vorwurf geht dahin, der Bundesnachrichtendienst habe den USA während des Irakkrieges mit Wissen der Bundesregierung Informationen für die Erfassung militärischer Ziele geliefert. Dieser Sachverhalt wird von dem Straftatbestand der Vorbereitung eines Angriffskrieges nicht erfasst.
§ 80 Abs. 1 StGB lautet wie folgt: "Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft".
Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar, so dass auch die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar ist (Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 80 Rn 13).
[Die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist strafbar …, AG Friedensforschung, 23.05.2006]
Europa-Russland-Politik – Willy Wimmer und Wolfgang Bittner bei den BUCHKOMPLIZEN {47:23 – Start bei 29:55 – Wolfgang Bittner: »Schon die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist verfassungswidrig!«}
KenFM
Am 18.10.2019 veröffentlicht
Am 18.10.2019 veröffentlicht
Ist der Kalte Krieg zurück oder nie beendet worden?
Deutsch-Russische Freundschaft? Oder doch eher Feindschaft? Wie steht es um das deutsch-russische Verhältnis heute? Und was sind die Ursachen für die bestehende Kalte-Krieger-Stimmung, die wir doch längst überwunden zu haben glaubten? Eingebettet in den historischen Kontext, der bis zu den Versailler Verträgen zurückreicht, ergibt sich ein schlüssiges Bild für die heutigen Verhältnisse. Die Herzland-Theorie von Mackinder kann als Ziel geopolitischer imperialer Bestrebungen seit Beginn des 20. Jahrhunderts bis heute erkannt werden.
Der ehemalige Staatssekretär der Verteidigung, Willy Wimmer, und der Jurist und Autor des Buches „Der Neue West-Ost-Konflikt“, Wolfgang Bittner, widmen sich diesen und weiteren wichtigen Fragen auf der Frankfurter Buchmesse 2019.
+++
Dir gefällt unser Programm? Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten hier:
https://kenfm.de/support/kenfm-unters...
Deutsch-Russische Freundschaft? Oder doch eher Feindschaft? Wie steht es um das deutsch-russische Verhältnis heute? Und was sind die Ursachen für die bestehende Kalte-Krieger-Stimmung, die wir doch längst überwunden zu haben glaubten? Eingebettet in den historischen Kontext, der bis zu den Versailler Verträgen zurückreicht, ergibt sich ein schlüssiges Bild für die heutigen Verhältnisse. Die Herzland-Theorie von Mackinder kann als Ziel geopolitischer imperialer Bestrebungen seit Beginn des 20. Jahrhunderts bis heute erkannt werden.
Der ehemalige Staatssekretär der Verteidigung, Willy Wimmer, und der Jurist und Autor des Buches „Der Neue West-Ost-Konflikt“, Wolfgang Bittner, widmen sich diesen und weiteren wichtigen Fragen auf der Frankfurter Buchmesse 2019.
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Even playing Donald Rumsfeld Steve Carell can’t resist from laughing. vicemovie stevecarell {0:36}
Daniel Fort
Am 08.01.2019 veröffentlicht
Am 08.01.2019 veröffentlicht
Steve Carell laughing
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