"Zeit- und Kostenaufwände steigen deutlich - das werden die Arztpraxen und die Patienten spüren. Profitieren werden nur IT-Konzerne und eventuell Krankenkassen, die sich den indirekten Zugriff auf die gesamten ausführlichen Krankheitsdaten erhoffen", betont Lüder. Datenschützer und Ärzte kritisieren außerdem, dass die Gesetze von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung stehen. Die dort festgelegten rechtlichen Voraussetzungen für die sensibelsten Daten der Bevölkerung werden nach Meinung vieler Sachverständiger nicht annähernd erfüllt.
Eingeführt werden sollen die ePA, das elektronische Rezept, die elektronische Überweisung, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der elektronische Notfalldatensatz. Ärztinnen und Ärzte, die bis Mitte 2021 nicht mit der ePA arbeiten, werden dann mit erneuten Strafzahlungen zur Kasse gebeten. "Dabei nützt die ePA bei der Patientenbehandlung nicht, sondern raubt nur Zeit und sorgt für Unsicherheit", erläutert die FÄ-Vizevorsitzende. "Da die Versicherten selbst Dokumente löschen können, ist die Akte unvollständig, aus medizinischer Sicht unzuverlässig und juristisch betrachtet für Ärzte unbrauchbar."
mehr:
- Freie Ärzteschaft: Spahns Patientendaten-Schutzgesetz wird seinem Namen nicht gerecht (dvs, ds, Freie Ärzteschaft, 27.05.2020)
siehe auch:
- Hypnosetag 97: Datensammelwut (Post, 06.05.2020)
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