Mittwoch, 16. September 2020

Corona: Anhörung des Gesundheitsausschusses


Der Gesundheitsausschuss des Bundestages wollte sich Klarheit über die Covid-19-Pandemie verschaffen — und scheiterte auf ganzer Linie.
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Noch immer gilt die im März vom Bundestag beschlossene „epidemische Lage von nationaler Tragweite“. Die FDP-Fraktion will, dass der Ausnahmezustand aufgehoben wird. Sie begründet das mit der inzwischen entspannten Lage der Covid-19-Pandemie hierzulande. Doch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages warnten Mediziner, dass es wieder schlimmer werden könne. Den Ton gab dabei der Virologe Christian Drosten vor. Doch nicht alle der eingeladenen Experten stimmten in den Chor mit ein. Sie machten auf die sozialen und rechtlichen Folgen der Anti-Corona-Maßnahmen aufmerksam. Das schloss die verfassungsrechtlichen Probleme ein, die sich ergeben, wenn Regierung und Behörden das Parlament entmachten. Es war keine Sternstunde des bundesdeutschen Parlamentarismus.
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Führende Vertreter von Fachverbänden im Gesundheitswesen wollen nicht, dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ in Kürze wieder aufgehoben wird. Das erklärten sie am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit. Anlass war ein Antrag der FDP-Bundestagsfraktion vom 17. Juni dieses Jahres. Die Liberalen wollen, dass diese Lage für beendet erklärt wird und notwendige Anti-Corona-Maßnahmen auf anderer rechtlicher Grundlage fortgesetzt werden. Dazu hat die FDP-Fraktion ebenfalls im Juni bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Doch die Verbandsvertreter halten das für zu früh, wie sie sagten. Dagegen sprachen sich mehrere Rechtsexperten dafür aus, angesichts der gesunkenen Zahlen zur Covid-19-Pandemie die rechtliche Lage zu prüfen und zu verändern.

Noch immer gilt die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“, die der Bundestag am 25. März dieses Jahres festgestellt hat. Das ist die Grundlage dafür, dass das Infektionsschutzgesetz geändert wurde. Damit wurde das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, mit Verordnungen und Rechtsvorschriften in das gesellschaftliche Leben und die Grundrechte der Bundesbürger einzugreifen. Das wiederum dient angeblich dem Schutz vor dem Virus Sars-Cov 2 und der von ihm laut Weltgesundheitsorganisation WHO ausgelösten Krankheit Covid-19. Nur der Bundestag kann feststellen, dass diese Lage beendet ist.

Ignorierte Erkenntnisse

Das ist bisher nicht geschehen, auch wenn alle relevanten bundesdeutschen Zahlen zur Covid-19-Pandemie so tief gesunken sind, dass das möglich wäre. Das hat selbst die Bild-Zeitung unlängst bemerkt und am Montag darauf aufmerksam gemacht. Das Blatt zeigte mit vier Grafiken unter anderem, dass der Anteil der positiven Testergebnisse ebenso seit Langem deutlich niedrig ist wie auch die Zahler derer, die als Tote „im Zusammenhang mit Covid-19“ gezählt werden. „Der Anteil der schweren Corona-Fälle sinkt immer weiter“, war auf Seite 3 der Bild zu lesen.

Trotz des Anstieges der Infektionen sinke die Zahl der Patienten auf Intensivstationen und liege derzeit bei 235 bundesweit. Zuletzt meldete das Robert Koch-Institut (RKI) 20 bis 30 Tote im Zusammenhang mit Covid-19 pro Woche. Die Bild-Zeitung dazu: „In den vergangenen Jahren starben in Deutschland im Juli jede Woche circa 16.000 Menschen. Statistisch ist die Sterblichkeit durch Corona derzeit nicht signifikant.“
mehr:
- Ausschuss im Ausnahmezustand (Tilo Gräser, Rubikon, 12.09.2020)
siehe auch:
- xxx (Post, )
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