Donnerstag, 24. September 2020

Corona – Immunität ohne PCR- oder Ak-Test!

Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Bundestag die vorsorgliche Aufhebung der politischen Immunität seiner Mitglieder bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. 

Der Tagesordnungspunkt dauerte knapp fünf Minuten. Dann hatte der Bundestag am 17. September 2020 ohne großes Aufsehen eine Maßnahme verlängert, die eigentlich am 30. September auslaufen sollte: die vorsorgliche Aussetzung der politischen Immunität seiner Mitglieder nach dem Infektionsschutzgesetz

Ein Virus streckt ein parlamentarisches Schutzrecht darnieder. Dabei ist die Maßnahme an sich medizinisch völlig irrelevant. Sie demonstriert vielmehr das Interesse, den politischen Ausnahmezustand zu verlängern. Oder die Unfähigkeit, aus ihm auszusteigen. 

Das Corona-Sonderrecht, eingeführt am 25. März 2020, ermächtigt beispielsweise den Bundesgesundheitsminister zum Oberkommandierenden des Infektionsschutzes, der selber Gesetze erlassen kann und der es den Landesregierungen in den Bundesländern erlaubt, per Verordnungen zu regieren. Zu diesem Sonderrecht gehört auch, Grundrechte außer Kraft setzen zu können. Einige sind es bis heute: beispielsweise die Freiheit der Person (Artikel 2 Grundgesetz), die Religionsfreiheit (Artikel 4), die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Berufsfreiheit (Artikel 12), teilweise die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13). 

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, da doch jede Woche Demonstrationen stattfinden, auch gegen die Corona-Politik: Unter den Bedingungen des aktuellen Infektionsschutzgesetzes müssen Demonstrationen angemeldet, mit einem Hygienekonzept versehen und schließlich von Polizei und Gesundheitsbehörden genehmigt werden. Das ist nicht das Gleiche wie Demonstrations-FREIHEIT. 

Das Corona-Ausnahmerecht soll bis längstens 31. März 2021 dauern. So wurde es am 25. März beschlossen. Der aktuelle Beschluss vom 17. September zu Aussetzung der politischen Immunität lässt allerdings daran zweifeln, ob es bei der Befristung bleibt.
mehr:
- Corona-Recht: Wenn Abgeordnete nicht mehr immun sein sollen (Thomas Moser, Telepolis, 24.09.2020)
mein Kommentar:
Sie mögen vielleicht bescheuert sein, blöde sind sie sicher nicht!
siehe auch:

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Der USA PATRIOT Act ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz, das am 26. Oktober 2001 vom Kongress im Zuge des Krieges gegen den Terrorismus verabschiedet wurde. Es war eine direkte Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 und die wenig später erfolgten Milzbrand-Anschläge. Das Gesetz bringt eine Einschränkung der amerikanischen Bürgerrechte in größerem Maße mit sich, aber auch Auswirkungen für USA-Reisende, da die Anforderungen an Pässe erhöht wurden.

USA PATRIOT Act steht als Akronym für Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism Act of 2001, deutsch etwa: „Gesetz zur Einigung und Stärkung Amerikas durch Bereitstellung geeigneter Instrumente, um Terrorismus aufzuhalten und zu verhindern“.

Teile des Gesetzes sind am 1. Juni 2015 abgelaufen[1] und wurden tags darauf am 2. Juni 2015 durch die Bestimmungen des USA Freedom Act ersetzt.[2]

[USA PATRIOT Act, Wikipedia, abgerufen am 24.09.2020]

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Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I, S. 83) war eine Notverordnung im nationalsozialistischen Deutschland. Sie wurde erlassen, nachdem in der Nacht zuvor das Reichstagsgebäude in Berlin gebrannt hatte. Wegen der Bezugnahme auf den Reichstagsbrand nennt man die Verordnung auch Reichstagsbrandverordnung.

Die nationalsozalistisch-deutschnationale Regierung unter Adolf Hitler behauptete, die Kommunisten hätten das Gebäude in Brand gesetzt und damit zur Revolution aufrufen wollen. Auf diese Weise begründeten sie die Verordnung, die die Bürgerrechte außer Kraft setzte. Tausende von Gegnern der Reichsregierung wurden verhaftet. Die Reichstagsbrandverordnung war, neben der Verordnung vom 4. Februar und dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, eine der wichtigsten Grundlagen der Diktatur der Nationalsozialisten.


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NATO-Oberbefehlshaber a.D.: »Heutige US-Kriege 1991 geplant« {14:41 – Start bei 4:08
– Clark: »Es ist das Jahr 1991! Und ich sagte zu Paul [Wolfowitz]: Herr Sekretär, sie müssen sehr glücklich mit der Operation ›Wüstensturm‹ unserer Truppen im Irak sein.«


NuoViso English
Am 12.04.2015 veröffentlicht 
Es ist interessant was Vier-Sterne-General Wesley Clark, der immerhin mal Oberbefehlshaber[1] der NATO war, bereits im Jahr 2007, während eines Vortrages[2] beim amerikanischen Think Tank »Commonwealth Club of California«[3], äußert. Der interessierte Zuhörer erfährt so beispielsweise ganz beiläufig, dass die heute geführten US-Kriege, auf Planungen des amerikanischen Verteidigungsministeriums aus dem Jahr 1991 zurück gehen. Wie bitte? Einer der ehemals ranghöchsten US-Generäle im Pentagon ein Hellseher? Wohl kaum! Im Kontext dazu die Aussagen von US-Präsident Barack Obama[4] und von George Friedman[5], Chef der einflussreichen US-Denkfabrik »Stratfor«.[6] Ist das Statement des ehemaligen NATO-Oberbefehlshabers Clark, dass heute fast 8 Jahre alt ist, eigentlich jemals Bestandteil einer breiten öffentlichen Debatte in Europa bzw. in der Bundesrepublik gewesen? Unser Dank gilt an dieser Stelle Deutschland Russland, von denen wir Übersetzung und das Transcript in Deutsch zu den Aussagen Wesley Clarks übernommen haben.
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Transkript des Videos:
Das US-Imperium überzieht die Welt mit Krieg. Absichtlich. Zwei aufschlussreiche Belege. (NachDenkSeiten, 18.12.2018)
siehe dazu auch:
Bushs Masterplan – Der Krieg, der aus dem Think Tank kam (Jochen Bölsche, SPON, 04.03.2003)
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