Donnerstag, 24. September 2020

Vom Mainstream kaum beachtet – Deutungshoheit: Der Unterschied zwischen investigativem Journalismus und krimineller Spionage

Der US-Journalist Jacob Appelbaum zum Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange

Der UN-Sonderberichterstatter zum Thema Folter, Nils Melzer, hat die Anklage gegen Julian Assange als politische Verfolgung angeprangert, die in ein "mörderisches System" münden könnte. Mit dem Auslieferungsersuchen der USA für Assange und der begleitenden Anklageschrift wird versucht, die jahrelangen WikiLeaks-Publikationen über US-amerikanische Kriegsverbrechen im Irak und Afghanistan sowie die Veröffentlichung diplomatischer Depeschen aus dem Jahr 2010 unter Strafe zu stellen.

Diese Anklage ist nichts als ein Lawfare und Teil einer umfassenderen Strategie politischer Angriffe auf WikiLeaks, auf Personen im Umfeld von WikiLeaks und auf den investigativen Journalismus als Ganzes. Die in der Anklageschrift dargelegten Behauptungen sind für die direkt und indirekt Genannten sowie für alle Journalisten weltweit mit Blick auf wesentliche Funktionen der Berichterstattung äußerst gefährlich. Immerhin werden die in der Anklageschrift namentlich genannten und nicht namentlich genannten Personen politischer Verbrechen bezichtigt. Die Anklageschrift erweckt den Eindruck, dass sich effektiver und investigativer Journalismus im öffentlichen Interesse nicht von krimineller Spionage unterscheidet, die von Nationalstaaten für ihre Interessen betrieben wird.
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Wir leben in einem ruhenden Polizeistaat, in einem schlafenden Polizeistaat – der jederzeit zum Leben erweckt werden kann.

Wer diesem Rechtsstaat in die Quere kommt, kann sich auf einiges gefasst machen. Chelsea Manning verbrachte neun Monate in Isolationshaft. Sie musste nachts ihre Kleider abgeben und morgens nackt vor der Zelle antreten. Körperliche Übungen waren ihr verboten. Das Licht brannte unablässig. Das ist der Rechtsstaat.

Und
 Selbsttäuschung war es, die viele Journalisten in Deutschland eher mürrisch auf die Wikileaks-Veröffentlichungen reagieren ließ. Der Herausgeber der Zeit, Josef Joffe, war da typisch. Er schrieb, er wünsche sich „keinen Ein-Mann-Rächer, der nach eigenem Geschmack entscheidet, was zu veröffentlichen sei. Dafür haben wir Parlamente und Gerichte, also den Rechtsstaat“. Normalerweise rechtfertigen staatliche Stellen mit solchen Worten die Knebelung der Presse. Nur zur Erinnerung: Die Folter in Abu Ghraib, das grausame Waterboarding in den Gefängnissen der CIA, das Niedermähen unbewaffneter Zivilisten in Afghanistan – all das, was die USA in gefährliche Nähe zu den Unrechtsregimen im Nahen Osten, zu China und zur untergegangenen Sowjetunion gebracht hat, ist eben nicht durch „Parlamente und Gerichte“ an den Tag gekommen, sondern durch Whistleblower. […]
In Bezug auf ihre Auffassung von Sicherheitspolitik sind die USA heute ein totalitärer Staat. Solange das so ist, haben wir eine besondere Verpflichtung, wir in Europa, wir in Deutschland. Es ist die Verpflichtung, die Flamme der Freiheit nicht ausgehen zu lassen. Es ist die Verpflichtung, jenen, die gegen diesen Totalitarismus kämpfen, Schutz zu gewähren.  
[Jakob Augstein, Vater aller Whistleblower, Laudatio zur Verleihung des Dresden-Preises an Daniel Ellsberg, in: der Freitag, 
03.03.2016 – Hervorhebungen von mir]  

Amerikas Schande (Jakob Augstein, der Freitag, 18.04.2009)


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