Mittwoch, 2. September 2020

Konzertierte Coronataktik: Die Politik arrangiert Inszenierungen, die Medien blasen sie auf!

Die Kundgebung am 29. 8. vor dem Reichstag, die nichts mit der Aktion der GG-Verteidiger zu tun hatte, war bei den Berliner Behörden angemeldet. Die Anmelder kamen aus dem Kreis der „Reichsbürger“. Das wusste zumindest das Amt für Verfassungsschutz. Das Amt weiß auch, dass die Reichsbürger gern Waffen sammeln. Das Amt ermittelt auch gegen diese Bürger wegen Terrorismus. Das Amt weiß ebenfalls, dass am 19. Oktober 2016 in Georgensgmünd, Bayern, ein Beamter des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Nordbayern von einem Anhänger der Reichsbürgerbewegung erschossen und drei weitere Beamte angeschossen wurden.

Bannmeile am Reichstag nicht durchgesetzt

Das alles wusste mit Sicherheit auch der Berliner Innensenator Andreas Geisel. Bekannt war ihm auch, dass es am Reichstag eine Bannmeile gibt. Die garantiert das ‚Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes‘. Dort sind Versammlungen unter freiem Himmel klar und eindeutig grundsätzlich verboten. Darauf weist auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ausdrücklich hin. Und doch hat die Geisel-Behörde den Reichsbürgern eine Genehmigung in der Bannmeile erteilt, bzw. keine Vorkehrungen gegen den "Sturm auf den Reichstag" getroffen.

Von einer Fahndung, einer Vernehmung oder einer Anklage ist nichts bekannt

Auf einem der kursierenden Videos ist eine Frau an der Reichstagstreppe zu erkennen, die zum Sturm auf den Bundestag aufruft. Die Frau ist den Behörden bekannt. Die kommt aus der Eifel. Von einer Fahndung, einer Vernehmung oder gar einer Anklage ist bisher aber nichts bekannt. Hat einer der Journalisten, die mit dem „Sturm auf den Reichstag“ die Verteidiger des Grundgesetzes in die rechtsradikale Ecke stellen, bisher den Senator nach dem Verbleib der Frau gefragt? Nein. Hat einer dieser Journalisten mal gefragt, warum ausgerechnet einer Gruppierung, der das Bundeskriminalamt „terroristische Aktionen“ zutraut, in der Bannmeile rund um den Reichstag ungehindert eine Genehmigung zu einer Kundgebung erteilt wird?"

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