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Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Rahmen seines Programmauftrages nach § 11 Abs. 2 und 3 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) die Pflicht, „im Interesse von Informationsfreiheit und Demokratie, ein vielfältiges, umfassendes und ausgewogenes mediales Angebot zu sichern.“ Dieser Programmauftrag, auch Bildungsauftrag genannt, stellt bei den öffentlichen Sendern die Gewährleistung einer unabhängigen Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung dar. Nach § 11 Abs. 1 RStV hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die „Herstellung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken.“ Auch das Bundesverfassungsgericht hat zur so genannten Grundversorgung Stellung genommen. Grundversorgung bedeutet für das Gericht weder eine Mindestversorgung noch beschränkt sie sich auf den informierenden und bildenden Teil des Programms; sie ist vielmehr eine Versorgung mit Programmen, die dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechen.[3] Die Grundversorgung umfasst dabei drei Elemente, nämlich die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen, die Veranstaltung eines Vollprogramms und die Gewährleistung der Meinungsvielfalt innerhalb des Programms.[4] Grundversorgung sei ein „gleichmäßiges, möglichst alle interessierten Bürger erreichendes kontinuierliches Rundfunkprogramm zu sozialen Bedingungen“.[5] Eine überwiegende Werbefinanzierungdes öffentlichen Rundfunks gefährde die Grundversorgung und sei damit verfassungswidrig.[6] Zumindest im öffentlichen Rundfunk können Programme deshalb von den Sendern nicht völlig autonom gestaltet werden, sondern sind unter Beachtung dieser gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben zusammenzustellen. Damit gibt es eine eingeschränkte Programmgestaltungsfreiheit bei öffentlichen Sendern. Private Sender indes unterliegen nicht diesen strengen Anforderungen und müssen lediglich ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung bieten.[7][8] Das Programm muss Meinungsvielfalt und Pluralität bei privaten Sendern sichern (§ 25 RStV), ein Programmbeirat hat die Organe eines Senders zu beraten (§ 32 RStV).
Ein Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen vom Oktober 2014[9]empfiehlt, (1) dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht zu geben, (2) auf die Werbefinanzierung komplett zu verzichten, (3) die Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder durch eine moderne Nutzungsgebühr und (4) größere Transparenz durch die Publikation von Kenngrößen.
Siehe auch: Rundfunkrecht, Richtlinie 89/552/EWG (Fernsehrichtlinie), 4. Rundfunk-Urteil und 6. Rundfunk-Urteil
[Grundversorgung, Rundfunk, Wikipedia, abgerufen am 01.10.2020 – Hervorhebungen von mir]
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Die Pariser Verurteilungen zahlreicher Thesen des Averroismus und Aristotelismus durch den Bischof von Paris Étienne Tempier am 10. Dezember 1270 und 7. März 1277 als Reaktion auf „das Eindringen der arabischen Philosophie an der Sorbonne“[1] markieren einen Höhepunkt in der Auseinandersetzung der augustinisch-monastischenTheologie mit diesen philosophischen Strömungen des Hochmittelalters.
Verurteilung von 1270
Étienne Tempier verurteilte am 10. Dezember 1270 dreizehn Thesen[3], ohne die Namen derer zu erwähnen, die diese Lehren verbreiteten. […]
- Sie sagen nämlich, dies sei wahr gemäß der Philosophie, aber nicht gemäß dem katholischen Glauben, als ob diese zwei gegensätzliche Wahrheiten seien und als ob gegen die Wahrheit der Hl. Schrift Wahrheit in Sätzen verdammter Heiden sei, von denen geschrieben steht: ‚Ich will zunichte machen die Weisheit der Weisen’ (1 Kor 1, 19), weil die wahre Weisheit die falsche Weisheit zunichte macht. Dass doch solche (Philosophen) den Rat des Weisen beachten, der da spricht: ‚Nur wer imstande ist, antworte deinem Mitmenschen, wenn nicht, leg die Hand auf den Mund’ (Sir 5, 12). Damit also unvorsichtige Reden nicht Einfältige in Irrtum ziehen, verbieten wir nach gemeinsamem Rat von Doktoren der Hl. Schrift wie anderer kluger Männer solches und ähnliches und verurteilen es ganz und gar; wir exkommunizieren alle jene, die die genannten Irrlehren oder irgendeine von ihnen als Dogma verkünden oder sich irgendwie vornehmen, sie zu verteidigen oder zu behaupten, ebenso auch deren Hörer, wenn sie sich nicht binnen sieben Tagen dem Kanzler der Universität entdecken wollen (…).
[Pariser_Verurteilungen, Verurteilung von 1270, Wikipedia, abgerufen am 01.10.2020 – Hervorhebung von mir]
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Was für ein Kontrast zu den deutschen Sendern! Dort haben Kritiker wie Bhakdi faktisch ein Bildschirm-Verbot. Und das ist keine Verschwörungstheorie – sondern Fakt. Auf den Brief eines Lesers, der Arzt ist und Prof. Bhakdi noch als Hochschullehrer kennt und achtet, antwortete SWR-Intendant Kai Gniffke – früher Tagesschau-Chef und neuerdings auch Professor dank einer Honorarprofessur an der Hochschule Mittweida in Sachsen ganz offen, dass der Corona-Kritiker Bildschirmverbot hat. Hier die Antwort des Intendanten, die reitschuster.de vorliegt: “Sehr geehrter Herr…, für Ihr Schreiben vom 4. September 2020 möchte ich Ihnen danken und auf diesem Weg antworten. Die aktuelle Situation, bedingt durch die Pandemie, ist für weite Teile der Gesellschaft sehr fordernd. Auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt hier eine besondere Rolle zu. Sie können sich denken, dass Sie nicht der Einzige sind, der mir schreibt. Ich finde es sehr wertvoll, Ihre Eindrücke und Rückmeldungen zu lesen, weil diese Erkenntnisse uns helfen, die Inhalte des SWR besser zu machen. Die Auswahl von Expertinnen und Experten für Interviews liegt in der Verantwortung der einzelnen Redaktionen. Eine Vielzahl unterschiedlicher Stimmen mit differenzierten Ansichten ist bislang im SWR zu Wort gekommen. Auch mit dem von Ihnen genannten Wissenschaftler haben wir uns bereits beschäftigt. Zwei Beispiele aus unserem Online-Angebot:
SWR3: (es wird hier dieser Link geschickt, der nicht funktioniert: https://www.swr3.de/aktuell/multimedia/bhakdi-video%C2%ADfaktencheck-massnahmen-corona-100.html, Anm. reitschuster.de)
Tagesschau: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/fake-news-corona-101.html“
Auch in dem funktionierenden Link wird Bhakdi aber gar nicht wirklich bzw. zumindest nicht grundlegend widerlegt; es wird auf einen Beitrag des BR verwiesen, der sich laut Überschrift mit Dr. Wordarg befasst und in dem Bhakdi gar nicht erwähnt ist.
Gniffke ficht das offenbar nicht an – vielleicht funktionierten bei ihm beide Links nicht. Weiter schreibt er: “Daraus können Sie ableiten, dass Herrn Bhakdi eine zumindest zweifelhafte Rolle zufällt.”
Woraus? Aus einem nicht funktionierenden Link und einem nicht aussagekräftigem “Fakten-Check”?
Weiter schreibt Gniffke: “Solch strittigen Thesen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Plattform zu bieten, widerspricht unserem Auftrag.”
Ich bin immer davon ausgegangen, genau das sei der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – strittigen Thesen eine Plattform zu bieten. Sie zur Diskussion zu stellen. Denn ohne “strittige Thesen” haben wir ein DDR-Fernsehen. Merkt Gniffke gar nicht, wie er sich da selbst entblößt? Weiter schreibt er:
“Ihre Forderung, ihn zu Wort kommen zu lassen, finde ich legitim.”
Wie großzügig. Man darf zumindest fordern, dass auch “strittige Thesen” zu Wort kommen. Scheren tut es denn Sender ja eh nicht.
Weiter: “Ich würde mich freuen, wenn Sie die Gründe nachvollziehen könnten, warum ein Interview oder ein medienwirksamer Auftritt (etwa in einer Talkshow) aber nicht in Frage kommt. Um es ganz ausdrücklich zu sagen: Kritik an den aktuell getroffenen politischen Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie ist zwingend notwendig.”
Aha! Aber offenbar nur von verdienten, vertrauenswürdigen Kadern, die sich im Rahmen des Erlaubten bewegen und keine “strittigen Thesen” verbreiten. Die könnten ja den Gebührenzahler verunsichern.
Am 01.10.2020 veröffentlicht
[Umberto Eco 1995 in einer Vorlesung an der Columbia University in New York, zitiert von Rainer Metzger, Der ewige Faschismus, artmagazine.cc, 01.12.2016]
Am 30.09.2020 veröffentlicht
Am 04.05.2017 veröffentlicht
„Medien verschweigen, klären nicht über die Wirklichkeit auf, die Bürger werden für dumm verkauft bzw. gehalten, die Arroganz der Journalisten und Politiker!!"
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