Von Hannes Hofbauer
In diesen Tagen erscheint im Wiener Promedia Verlag von Hannes Hofbauer das Buch »Die Diktatur des Kapitals. Souveränitätsverlust im postdemokratischen Zeitalter«. jW veröffentlicht daraus vorab minimal gekürzt, redaktionell leicht bearbeitet und unter Verzicht auf die Fußnoten das Kapitel »Verstaatlichungsverbote: Investitionsschutzabkommen«. (jW)
Investitionsschutzabkommen gehen auf eine Initiative der »Weltbank« zurück, die bereits 1965 lanciert wurde. Das »Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten« trat im selben Jahr in Kraft. Der damalige Vorstoß der Bretton-Woods-Organisation war eine Reaktion auf die Dekolonisierungswelle auf der südlichen Halbkugel, ein erster Schritt in Richtung Kodifizierung restaurativer Kapitalinteressen. Institutionell fungierte das »International Center for Settlement of Investment Disputes« (ICSID) als Rahmen für die multilaterale Konvention zum Schutz von (privaten) Investitionen vor staatlichen Zugriffen. Im Jahr 2008 hatten 155 Staaten die Konvention ratifiziert und damit das direkt bei der Weltbank in Washington angesiedelte ICSID anerkannt. Mit Bolivien, Ecuador und Venezuela sind in den vergangenen Jahren von linken Regierungen geführte Länder ausgetreten.
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- Gefesselt und geknebelt (junge Welt, 01.10.2014)
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